Brauche Muster Ordnungsgeldantrag EILT

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Andreas

#1

26.04.2007, 15:35

Hallo,

ich bräuchte dringend grad mal ein Muster für nen Ordnungsgeldantrag wegen Verstoß gegen einstweilige Verfügung.

Hat jemand so was auf die Schnelle parat ? Muß zwei Anträge stellen :wink:

:thx
StineP

#2

26.04.2007, 15:48

Du meinst Antrag auf Anordnung und Antrag auf Festsetzung Ordnungsmittel??

Könnte ich mit dienen! Wenn das das richtige ist
StineP

#3

26.04.2007, 15:55

Also hier, in der Hoffnung, es sind die, die du brauchst:


I.

An das
Amtsgericht / Landgericht / Oberlandesgericht
in ____

In der Zwangsvollstreckungssache
des ____
– Gläubiger und Antragssteller –
Verfahrensbevollmächtigte: RA'e ____
gegen
den ____
– Schuldner und Antragsgegner –
Verfahrensbevollmächtigte: RA'e ____
Aktenzeichen: ____
überreiche ich namens und in Vollmacht des Gläubigers die vollstreckbare Ausfertigung des ____ vom ____ Az:____ nebst Zustellbescheinigung.
Namens und in Vollmacht des Gläubigers beantrage ich,
dem Schuldner zur Erzwingung der im vollstreckbaren ____ niedergelegten Verpflichtung, ____, ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft oder aber Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten anzudrohen.
Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:
Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus dem ____ vom ____ Az:____. Hiernach ist der Schuldner verpflichtet,____
Die vom Schuldner geschuldeten Handlung stellt eine
 Unterlassungsverpflichtung
 Duldungsverpflichtung
im Sinne von § 890 ZPO dar, weil ____
Der Schuldner ist deshalb durch die Beugemittel des Ordnungsgeldes und nötigenfalls auch der Ordnungshaft zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit anzuhalten.
Sollte das erkennende Gericht anderer Auffassung sein, wird um einen rechtlichen Hinweis nach § 139 ZPO gebeten, damit der Antrag ggf. auf einen solchen nach §§ 887, 888 ZPO umgestellt oder jedenfalls ein Hilfsantrag gestellt werden kann.
Nach § 890 Abs. 2 ZPO muss der Verurteilung zu einem Ordnungsmittel eine Androhung vorausgehen. Eine solche Androhung fehlt in dem der Zwangsvollstreckung zugrunde liegenden Titel, so dass dies nachzuholen ist.
Es wird gebeten, antragsgemäß zu entscheiden und dem Schuldner den Beschluss von Amts wegen zuzustellen und diesen mit den weiteren Vollstreckungsunterlagen nach hier formlos zurückzusenden.
Gez. Rechtsanwalt

II.

An das
Amtsgericht / Landgericht / Oberlandesgericht
in ____

In der Zwangsvollstreckungssache
des ____
– Gläubiger und Antragssteller –
Verfahrensbevollmächtigte: RA'e ____
gegen
den ____
– Schuldner und Antragsgegner –
Verfahrensbevollmächtigte: RA'e ____
Aktenzeichen: ____
überreiche ich namens und in Vollmacht des Gläubigers die vollstreckbare Ausfertigung des ____ vom ____ Az: ____ nebst Zustellbescheinigung
• mit der darin enthaltenen Androhung der Verurteilung zu einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder zu Ordnungshaft bis zu 6 Monaten.
• nebst dem Beschluss des erkennenden Gerichtes vom ____ Az: ____ über die Androhung der Verurteilung zu einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder zu Ordnungshaft bis zu 6 Monaten.
und beantrage namens und in Vollmacht des Gläubigers,
gegen den Schuldner ein in das Ermessen des erkennenden Gerichtes gestelltes Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft von ¬¬¬____ Tagen je ____ EUR oder aber Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten anzudrohen.
• Weiter wird beantragt,
den Schuldner zu verurteilen, mit Zustellung dieses Beschlusses bis zum Ablauf des ____ für den Schadensausgleich weiterer Zuwiderhandlungen eine Sicherheit in Höhe von ____ EUR zugunsten des Gläubigers zu leisten.
Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:
Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus dem ____ vom ____ Az: ____. Hiernach ist der Schuldner verpflichtet, ____
Dem Schuldner wurde
• mit dem Vollstreckungstitel
• durch Beschluss des erkennenden Gerichtes vom ____ Az ____
für den Fall der Zuwiderhandlung gegen seine Verpflichtung die Verurteilung zu einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR und, soweit dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft oder aber Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.
Ungeachtet dessen hat der Schuldner gegen seine Verpflichtung am ____ verstoßen, nämlich ____
Beweis: ____
Der Schuldner ist aus diesem Grunde zur Zahlung eines Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise zu Ordnungshaft oder unmittelbar zur Ordnungshaft zu verurteilen.
Es ist zu befürchten, dass der Schuldner seiner Verpflichtung aus dem Vollstreckungstitel auch zukünftig nicht nachkommt, weil ____
Es ist deshalb erforderlich, den Schuldner gemäß § 890 Abs. 3 ZPO zur Bestellung einer Sicherheit für den Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung zu verurteilen.
Der mögliche Schaden des Gläubigers bei einer zukünftigen Zuwiderhandlung liegt darin begründet, dass ____
Insoweit ist die Sicherheitsleistung mit zumindest ____ EUR zu bemessen.
Es wird um antragsgemäße Entscheidung und um anschließende Rückgabe der Vollstreckungsunterlagen gebeten.
Gez. Rechtsanwalt
Andreas

#4

26.04.2007, 16:06

:thx genau das brauchte ich.
Zuletzt geändert von Andreas am 26.04.2007, 16:11, insgesamt 1-mal geändert.
StineP

#5

26.04.2007, 16:08

Yeah. Ich konnt dir helfen *stolz bin*
Andreas

#6

26.04.2007, 16:12

Nochmals :thx

BTW:
Jetzt wird die brandeilige Sache mit den Ordnungsgeldanträgen zur Seite gelegt für was noch wichtigers :lolaway
StineP

#7

26.04.2007, 16:13

Da bin ich gespannt!! (neues Thread?? Ich halte meine Formularbücher bereit)
Andreas

#8

26.04.2007, 16:24

Ne, da komm ich schon klar mit :mrgreen:

Trotzdem :thx
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rena
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#9

10.04.2008, 17:07

Mensch das hilft mir auch grade weiter, super ;)

Muss man bei solch einem Antrag eigentlich Gerichtskosten vorschießen oder wie ist das hier? RA-Kosten berechnen sich dann nach festgesetztem Ordnungsgeld mit 0,3 oder?
StineP

#10

10.04.2008, 17:20

Meiner Meinung nach gibt es keinen GK-Vorschuss.

Wenn das Gericht diesem in voller Höhe stattgibt (können durchaus verschiedene Punkte drin beantragt werden, die ggf. auch einzeln abgelehnt werden können), dann werden die Kosten gequotelt.
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