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Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 10.08.2012, 21:01
von skugga
s.gro hat geschrieben:Ich darf alles unterschreiben, Schreiben an die Mandanten, Schreiben an die Gegner, Kostenrechnung, ZV-Aufträge usw. Nicht unterschreiben tue ich: Klagen, sonstige wichtige Schriftsätze ans Gericht (Repliken u.ä.), PfÜB-Anträge und Forderungsanmeldungen zum Insolvenzverfahren. Meist ist es sogar so, dass mein Chef von extern etwas schreibt, druckt und meine Grußformel druntersetzt :).
Kostenrechnungen?! :shock: Dann mal viel Spaß, wenn eine nicht gezahlt und ein Antrag gem. § 11 RVG gestellt und brav auf die ordnungsgemäße Rechnung gem. § 10 RVG verwiesen wird...

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 17.08.2012, 22:31
von sweetteddy
Also normale Kenntnisnahmen unterschreibe ich auch selber (aber nur wenn kein chef da ist)
habe die tage auch die freigabe von einem chef bekommen, alles was nichts mit gericht zu tun hat......also schreiben an Rechtsschutz, an gegenseite ggf. etc. könnte ich dann auch selbst unterschreiben.

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 31.08.2012, 11:31
von Hushabye
Darf ich denn beim Gericht um Fristverlängerung bitten, wenn mein RA im Urlaub ist z.B.?

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 31.08.2012, 20:33
von sweetteddy
ich würde sagen nein. also schreiben ans gericht muss schon ein anwalt unterschreiben....das darfst du nicht machen....

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 31.08.2012, 20:38
von online
Der RA muss doch für Vertretung sorgen, der geht ja nicht von heute auf morgen in Urlaub. Also unterschreibt der Vertreter auch die Briefe ans Gericht.

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 02.09.2012, 17:17
von chiquita***
selbst schriftsätze ans gericht darfst du unterschreiben, solange es keine bestimmten anträge enthält. möchtest du zb nur unterlagen einreichen, kannst du das ruhig selbst unterschreiben. bei einer beantragung von fristverlängerung muss es der chef unterschreiben. bittest du hingegen die frist zu verlängern, weil cheffi urlaub oder kurzfristig krank, kannst du das auch selbst unterschreiben. auch alles an versicherungen und mandanten kannst du unterschreiben. natürlich muss es vorher abgeklärt sein. ich mach sowas nur, wenn chef abends schon weg ist und ich noch was wichtiges habe oder jmd was ganz fix per fax will.

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 02.09.2012, 21:05
von 13
Egal welches Schreiben an das Gericht geht, sehe ich ein solches ohne RA-Unterschrift, ist es aber flugs wieder beim RA zur Nachholung der Unterschrift.

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 04.09.2012, 15:02
von chiquita***
auf welcher Grundlage denn?

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 04.09.2012, 15:32
von Soenny
Weil die Refa weder Bevollmächtigte, noch Vertreter der Partei ist.

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 04.09.2012, 15:51
von Reno76
Ich unterschreibe die Kenntnisnahmezettel in meinem Namen...z.B. Sekretariat und drunter meinen Namen :smile: