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Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 03.07.2012, 08:11
von misspinky1984
Also normale Schreiben an Mdt und Schuldner sowie Anfragen darf ich hier i.A. unterzeichnen. Das mache ich aber auch nur, wenn Cheffe nicht im Hause ist. Schríftsätze an das Gericht werden grundsätzlich nur vom Chef oder einen der anderen Rechtsanwälte unterzeichnet.

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 03.07.2012, 10:20
von 13
JSanny hat geschrieben:Zum Thema EB haben wir doch schon ausführlich diskutiert:

Empfangsbekenntnis
Abgesehen davon: Die Sache ist durch entsprechende obergerichtliche Entscheidungen eindeutig geregelt worden. Demnach kann eine Büroangestellte ebenso wenig ein EB unterschreiben wie z.B. ein Assessor.

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 03.07.2012, 11:10
von Spkie
also ich unterschreibe eigentlich acuh nichts slebst...
es kam aber schon vor, dass GV ein Schriftstück haben wollte wegen Genehmigung oder Rücknahme (oder sonst was - hab ich vergessen) und das hab ich i. A: unterschreiben,wweil auch keiner der 5 RAe da war
muss aber dazu sagen, dass ich die ZV-Sachen sowieso alleine bearbeite und von daher das Verfahren besser abschätzen kann als mein Chefs

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 03.07.2012, 11:13
von RA-mw
Ja ich denke wenn man die ZV selber macht, dann kann man auch die SChreiben an Mdt. /Gegner und Anfragen selber unterzeichnen!? An Gericht und Anwälte unterzeichne ich selbstverständlich nichts.

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 03.07.2012, 11:14
von Spkie
also bei mir war es nur eine Ausnahme...
Chef unterschreibt dann alelrdings "blind", wenn er das hingelegt bekommt...
meist interessiert ihn das nicht, was wir an wen geschrieben haben...

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 03.07.2012, 11:17
von RA-mw
Ja so ist es ja meistens

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 03.07.2012, 11:37
von 13
RA-mw hat geschrieben:Ja so ist es ja meistens
:mrgreen:

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 03.07.2012, 21:49
von Honey911
Also sämtliche Schreiben an die Mandantschaft, außer Rechnungen, unterschreibe ich.
Manchmal unterschreibe ich auch Sachen an das AG, aber nur notfalls.
Mein Chef vertraut mir hier blind, d. h., er weiß, wenn ich nicht genau weiter weiß, nehme ich Rücksprache.

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 03.07.2012, 22:12
von Baptistine
Bin zwar noch in der Ausbildung, unterschreibe aber auch Kenntnisnahmen oder schreibe Mandanten eigenhändig an, wenn ich was von denen brauche und unterschreibe es auch selbstverständlich (mit Namen und Bezeichnung unten drunter).

Wenn ich mir unsicher bin, frag ich und unterschreibe "i.A." :senf ^^

An Gerichten usw. auf keinen Fall, damit fällt doch glaub ich auch die Verantwortung komplett auf mich oder?

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 10.08.2012, 09:32
von s.gro
Ich darf alles unterschreiben, Schreiben an die Mandanten, Schreiben an die Gegner, Kostenrechnung, ZV-Aufträge usw. Nicht unterschreiben tue ich: Klagen, sonstige wichtige Schriftsätze ans Gericht (Repliken u.ä.), PfÜB-Anträge und Forderungsanmeldungen zum Insolvenzverfahren. Meist ist es sogar so, dass mein Chef von extern etwas schreibt, druckt und meine Grußformel druntersetzt :).