Das ist ja ein noch dickerer Klops als gar keine Unterschrift.online hat geschrieben:Ich beanstande es auch, wenn ein Schriftsatz einer Kanzlei nicht vom Anwalt unterschrieben ist. Neulich ein Antrag in einer Vollstreckungssache, ich konnt's nicht fassen.
Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte
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Unterschreibst Du mit "Jupp" oder mit "i. A. Jupp" oder wie? Warum unterschreibt diese Sachen nicht der Notar?Jupp03/11 hat geschrieben:Ich unterschreibe nur die Anträge ans Grundbuchamt und Notarbestätigungen für Banken.
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kein Grund zur Panik.
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In aller Regel mit Josef, nur beim hiesigen AG mit Jupponline hat geschrieben:Unterschreibst Du mit "Jupp" oder mit "i. A. Jupp" oder wie? Warum unterschreibt diese Sachen nicht der Notar?Jupp03/11 hat geschrieben:Ich unterschreibe nur die Anträge ans Grundbuchamt und Notarbestätigungen für Banken.
Mein Chef hat es mit Rücksicht auf einen gewissen Herrn Karl-Theodor zu Guttenberg abgelehnt, meine Werke zu unterzeichnen.
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also ich lasses es mir nun genau absegnen, obich das im auftrag unterzeichnen darf. aber nachdem ich ne eigenes referat inkasso hab, mach ich eh fast alles allein und da habe ich auch kein skrupel, was zu unterzeichnen wenn es möglich ist, bzw. es erlaubt ist. kann ja auch nicht angehen, dass der chef sogar kenntnisnahme zettel unterzeichnen muss, oder? haben ja eigentl. schon genug zu tun!?
Bei uns ist mein Chef im Moment im Urlaub.
Wir haben nen befreundeten RA, der iV unterschreibt. Der kann aber immer nur bis 13 Uhr. Also alles, was danach noch dringend raus muss (außer Gericht und "wichtiges"), sprich, Kenntnisnahme, RSV, sonstige Schreiben an Mdt, etc., darf ich, nach Absprache mit dem Chef, mit "Name, Rechtsfachwirtin, für den nach Diktat abwesenden RA" unterzeichnen. Alles was nicht so wichtig ist, kann auch am nächsten Tag der iV-Anwalt unterzeichnen
Wir haben nen befreundeten RA, der iV unterschreibt. Der kann aber immer nur bis 13 Uhr. Also alles, was danach noch dringend raus muss (außer Gericht und "wichtiges"), sprich, Kenntnisnahme, RSV, sonstige Schreiben an Mdt, etc., darf ich, nach Absprache mit dem Chef, mit "Name, Rechtsfachwirtin, für den nach Diktat abwesenden RA" unterzeichnen. Alles was nicht so wichtig ist, kann auch am nächsten Tag der iV-Anwalt unterzeichnen
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Jupp hatte geschrieben:
"Ich unterschreibe nur die Anträge ans Grundbuchamt und Notarbestätigungen für Banken.
stimmt, natürlich mit Siegel des Notars, hatte ich vergessen zu erwähnen"
Erkennen die Grundbuchämter und Banken das an?
"Ich unterschreibe nur die Anträge ans Grundbuchamt und Notarbestätigungen für Banken.
stimmt, natürlich mit Siegel des Notars, hatte ich vergessen zu erwähnen"
Erkennen die Grundbuchämter und Banken das an?
Zuletzt geändert von Vanilla-Blau am 01.07.2012, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Hey,
also wir unterschreiben nur wenn Chef in Urlaub ist. Ausgenommen sind bei uns Anträge und Rechnungen.
Lieben Gruß
Leoniemaus5
also wir unterschreiben nur wenn Chef in Urlaub ist. Ausgenommen sind bei uns Anträge und Rechnungen.
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Leoniemaus5
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Wenn es nach meinem Chef ginge, würden wir alles unterschreiben, er hasst unterschreiben (es sei denn, es sind unsere Rechnungen, die unterschreibt er natürlich mit Vorliebe ).
Natürlich weiß er, dass das nicht geht, also beschränkt sich das dann doch auf einfache Übersendungsschreiben an die Mandantschaft.
Natürlich weiß er, dass das nicht geht, also beschränkt sich das dann doch auf einfache Übersendungsschreiben an die Mandantschaft.
Ich unterschreibe kein einziges Schreiben hier und auch keiner meiner Kollegen. Was ist schon einmal gehört habe ist, dass Empfangsbekenntnisse von Angestellten unterschrieben werden dürfen (aber auch das wird hier nicht gemacht).
Meiner Meinung nach ist es für den Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin auch viel zu gefährlich ein Schreiben zu unterschreiben, da diese für die gesamte Kanzlei haften. Es kann einfach viel zu viel schief gehen, wenn der Chef/die Chefin nicht noch einmal selbst drüber schaut.
Meiner Meinung nach ist es für den Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin auch viel zu gefährlich ein Schreiben zu unterschreiben, da diese für die gesamte Kanzlei haften. Es kann einfach viel zu viel schief gehen, wenn der Chef/die Chefin nicht noch einmal selbst drüber schaut.