Schadensersatzklage aus VU nur gegen Unfallgegnerin?

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michialex
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#1

13.06.2012, 09:54

Hallo erstmal,

nachdem ich schon einige Male, quasi "heimlich" ein paar gute Tipps bei Euch abgestaubt habe, habe ich mich jetzt endlich mal angemeldet.

Und habe auch gleich mal eine Frage, mit der ich hier hoffentlich richtig bin.

Vor ein paar Tagen habe ich einen Entwurf für eine Schadensersatzklage aus einem Verkehrsunfall gefertigt. Beklagte waren die gegnerische Haftpflichtversicherung und die Fahrerin (=Halterin). Nun kam mein Chef plötzlich auf die Idee, es sei doch einfacher, wenn man nur einen Beklagten habe, also soll ich mal prüfen, ob man nur die Fahrerin verklagen kann (um sie als Zeugin "auszuschalten), und die Haftpflichtversicherung dann trotzdem zahlen müsse, auch wenn gegen sie ein Urteil gar nicht vorliegt.

Ich finde im Inet keine konkrete Aussage zu dieser Frage und bin mir im Moment auch gar nicht sicher, in welchem Gesetz ich dazu was finden könnte.

Hat vielleicht einer von Euch einen Tipp?
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Soenny
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#2

13.06.2012, 10:22

Warum ist es denn einfacher, nur die Fahrerin zu verklagen? Wenn beide, also Fahrerin und HV verklagt werden, ist die Fahrerin als Zeugin auch ausgeschaltet. Der Vorteil liegt ja wohl darin, daß du für den Fall des Obsiegens zwei Schuldner hast, sofern du Gesamtschuldnerschaft beantragst. Es dürfte im Zweifelsfall wohl einfacher sein, gegen die HV vorzugehen, als gegen die Fahrerin, da die ja, wenn ihr die alleine verklagt, evtl. die EV leisten könnte und dann guckt ihr mal blöd aus der Wäsche ;)
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michialex
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#3

13.06.2012, 16:02

Ich glaube Dir das, mich musst Du nicht überzeugen. :wink:

Chef hat ab und an solche spontanen Ideen, er war irgendwie der Ansicht, wenn wir ein Urteil gegen die Unfallgegnerin haben, dass man das dann der gegn. Vers. vorlegen kann, bzw. die Unfallgegnerin das im Fall der Verurteilung macht, und die HV dann zahlt.

Aber danke für die Antwort.
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Adora Belle
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#4

13.06.2012, 16:09

Die Idee kann doch nur daher rühren, daß man das Kostenrisiko wegen eines zweiten Gegners minimieren will. Ist aber m.E. Quatsch, wegen einer möglichen 0,3 Gebühr an Mehrkosten die HPV wegzulassen. Zumal gegen die eben ein Direktanspruch besteht. Wenn der verklagte VN sie nicht in Anspruch nimmt, guckt man in die Röhre.
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#5

13.06.2012, 19:16

michialex hat geschrieben:[...] wenn wir ein Urteil gegen die Unfallgegnerin haben, dass man das dann der gegn. Vers. vorlegen kann, bzw. die Unfallgegnerin das im Fall der Verurteilung macht, und die HV dann zahlt.
Naja, klar kann das so sein. Und wenn nicht? Wenn die Fahrerin dann die Finger hebt, wird die Versicherung auch nur noch bedingt zahlungsmotiviert sein, wenn sie nicht im Urteil steht.
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#6

13.06.2012, 20:36

JSanny hat geschrieben:Warum ist es denn einfacher, nur die Fahrerin zu verklagen? Wenn beide, also Fahrerin und HV verklagt werden, ist die Fahrerin als Zeugin auch ausgeschaltet. Der Vorteil liegt ja wohl darin, daß du für den Fall des Obsiegens zwei Schuldner hast, sofern du Gesamtschuldnerschaft beantragst. Es dürfte im Zweifelsfall wohl einfacher sein, gegen die HV vorzugehen, als gegen die Fahrerin, da die ja, wenn ihr die alleine verklagt, evtl. die EV leisten könnte und dann guckt ihr mal blöd aus der Wäsche ;)
:dito

M.E. ist Haftpflichtversicherung die sichere Variante, deshalb würde ich sie auf alle Fälle mitverklagen.

PS: Bei uns werden immer gleich alle verklagt: Halter + Fahrer + Haftpflicht.
Jupp03/11

#7

13.06.2012, 20:38

Aber wohl nur dann, wenn Halter und Fahrer nicht identisch sind :mrgreen:
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Halisstra
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#8

13.06.2012, 20:44

Ich würde die HPV ebenfalls auf jeden Fall mitverklagen. Ich habe in einer Kanzlei mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gearbeitet. Bei denen wird um jeden Cent gestritten, die wollen am liebsten gar nicht zahlen. :motz Ich hätte die gerne gevierteilt manchmal (sind ja nicht alle so).

Wenn Ihr nur die Fahrerin verklagt, wird die Haftpflichtversicherung - wenn überhaupt sie gewillt ist zu zahlen und von der Fahrerin eingeschaltet wird - nur minimalst zahlen. Wenn ihr sie mitverklagt, muss sie bei Verurteilung den gesamten Betrag bezahlen.

Wenn die HPV bekannt ist, mitnehmen. Mein Chef hätte mir was gehustet, glaub ich, hätt ich je die HPV vergessen, wenn wir die Angaben hierzu hatten.
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#9

13.06.2012, 20:54

Halisstra hat geschrieben: Wenn die HPV bekannt ist, mitnehmen. Mein Chef hätte mir was gehustet, glaub ich, hätt ich je die HPV vergessen, wenn wir die Angaben hierzu hatten.
Die Daten der Haftpflicht bekommst Du doch über den Zentralruf der Autoversicherer. Also wir nehmen immer die Haftpflicht mit "ins Boot".... ist doch nicht umsonst "Pflicht"Versicherung.
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Halisstra
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#10

13.06.2012, 21:02

Honey911 hat geschrieben:
Halisstra hat geschrieben: Wenn die HPV bekannt ist, mitnehmen. Mein Chef hätte mir was gehustet, glaub ich, hätt ich je die HPV vergessen, wenn wir die Angaben hierzu hatten.
Die Daten der Haftpflicht bekommst Du doch über den Zentralruf der Autoversicherer. Also wir nehmen immer die Haftpflicht mit "ins Boot".... ist doch nicht umsonst "Pflicht"Versicherung.
Wir hatten mal den Fall, dass wir das deutsche Pendant zu einer ausländischen Versicherung gebraucht haben. Bis wir die hatten, gingen glaub ich 2 Zustellungen fehl. Da ging das leider nicht über den Zentralruf, sondern über "Deutschland grüne Karte" Dingens. Und die hatten uns zuerst falsche Infos gegeben. :( Mensch war das ärgerlich, da Zeitverlust.

Aber wir hatten ja dann die richtige Versicherung und ich meine mich daran zu erinnern, dass das eine der wenigen war, die zahlte. :D
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