Entschädigung der eigenen Partei (Zeuge) gem. JVEG

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Bücherwurm
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#1

06.06.2012, 00:26

Hallo liebe Rechtsprofis :smile:

Welche Voraussetzungen müssen denn erfüllt sein, damit ich für den Mandant/die eigene Partei eine Entschädigung für Fahrtkosten bzw. Zeitaufwand geltend machen kann? Ich weiß nicht, wie das bei euch in den Kanzleien gehandhabt wird, aber bei uns kommt sowas nur ziemlich selten vor - das letzte Mal wohl Herbst 2005 - da galt noch ZSEG :wink:

Und 2. : Weiß jemand, wo ich vielleicht ein Muster dafür finde?

Vielen Dank schon mal

Alles Liebe
Bücherwurm
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- Ida Bohatta -
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#2

06.06.2012, 08:21

Voraussetzung ist, dass der Mandant zB am Verhandlungstermin teilgenommen hat, unabhängig davon, ob das persönliche Erscheinen angeordnet war oder nicht. Also, sobald er mit zum TErmin war, können für ihn Kosten nach dem JVEG geltend gemacht werden.

Muster wofür?
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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Sonea

#3

06.06.2012, 08:26

*zustimm*

Muster braucht es dafür doch nicht.

Pos. 1: Fahrtkosten x km à 0,25 EUR (NICHT 0,30 EUR!!).
Pos. 2: Verdienstausfall
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#4

06.06.2012, 08:55

Mit der Suchfunktion müsste unter "Parteikosten" sogar eine Aufstellung der JVEG-€-Sätze zu finden sein. Ansonsten wie der Vorbeitrag.
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#5

30.06.2012, 06:53

Ich danke euch für die Infos :D

Aber wenn es so einfach ist, warum wird nicht öfter beantragt, die Auslagen des Mandanten zu erstatten?

Verdienstausfall: Muss hier ein Beleg mit eingereicht werden - wie hat der auszusehen?
Gibt es eine Art "Tage-Abwesenheitsgeld" für den Mandanten - wenn ja wie hoch?

Wie ist das bei euch? Wann fordert ihr die Erstattung der Kosten für den Mandanten? Ist das bei euch in den Kanzleien ganz "normaler Alltag" oder wird das bei euch auch nur in besonderen Einzelfällen gemacht? Also die KFAs von Gegnern, die Auslagenerstattung für ihre Mandanten fordern, sind bei uns - vorsichtig ausgedrückt - rar...

Alles Liebe

der verfressene Wurm - aber JVEG bereitet ihm Magenverstimmung :wink:
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#6

30.06.2012, 08:47

Verdienstausfall ist der Höhe nach begrenzt, und die entscheidende Hürde ist: Er muss tatsächlich entstanden sein. Also wird eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers benötigt (ähnlich der, die Zeugen vorweisen müssen, wenn sie Verdienstausfall aus der Staatskasse beantragen). Und vor allen Dingen: Die Partei darf nicht z. B. bezahlten Urlaub gehabt haben (oder Überstundenausgleich), denn dann ist ihr kein Verdienstausfall entstanden. Dann bekommt sie höchstens den Mindeststundensatz.
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


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#7

30.06.2012, 09:43

Früher (ZSEG) war es so, dass es nur Entschädigung gab, wenn das pers. Erscheinen der Partei vom Gericht angeordnet worden ist. Heute kann die Partei grundsätzlich immer an ihrem Gerichtstermin teilnehmen und die Kosten sind nach JVEG erstattungsfähig. Der Großteil der Prozessparteien weiß das einfach nicht oder denkt bei Antragstellung nicht dran.

Tagegeld kommt in aller Regel nicht in Frage, weil es bis 8 Stunden Abwesenheit keines gibt. :wink:
~ Grüßle ~
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