Hallo Ihr Lieben,
ich habe bis Ende April in einer Anwaltskanzlei gearbeitet. Dort habe ich die ZV und alles, was dem zuvor ging, alleine gemacht. Nun bin ich zum 1.5. in eine Fa. gewechselt (ca. 280 Mitarbeiter, Groß- und Einzelhandel) , welche 1,5 Std. näher ab meinen Wohnort liegt Das Gehalt stimmt auch (1.800,00 € 30 h/Woche zzgl. 13./14. Gehalt).
Nun stellen sich mir einige fachliche Fragen:
Ich bin jetzt quasi meine eigene Rechtsabteilung, bin die einzige mit den Kenntnissen um einen MB zu machen und die ZV zu betreiben oder Anzeigen zu schreiben. Zusätzlich mache noch ein bisschen Debitoren und Kreditorenbuchhaltung.
Darf ich nun z.B. bei gewonnenen Rechtsstreitigkeiten vor Gericht eine Telekommunikationspauschale in Höhe von 20,00 € abrechnen? Wir als Unternehmen haben ja auch Kosten und beispielsweise Universitäten machen das auch, die haben aber meist einen angestellten Jurist. Darf ich auch Termine vor den Amtsgerichten wahrnehmen, wo es lediglich um einfache Streitigkeiten (Rechnungen der Höhe nach, ohne Sachverständigengutachten, etc) geht? Ich mache die Klagen udn Anspruchsbegründungen ja auch selber, da muss ich doch nicht nur für den Termin einen Anwalt beauftragen, oder? Wenn ich das alleine machen kann, was muss ich beachten?
So, wie ich das hier sehe, habe ich ziemlich freie Hand und der Chef freut sich über Kostenersparnisse jeder Art.
LG, Sandra
Neuer Job in großer Firma... was muss ich nun anders machen?
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So ein Job wäre mein Traum! (trägt zwar nichts zu deinen Fragen bei, wollte ich aber dringend loswerden...)
Deans Schrei Pudding!!!
Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."
Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
Ich arbeite auch in einer Rechtsabteilung. Telekommunikationskosten machen wir nicht geltend. Ist mir neu, dass man die auch als Unternehmen geltend machen kann.
Termine vor dem AG kannst Du wahrnehmen. Du solltest aber von der Geschäftsleitung etc. entsprechend bevollmächtigt sein. Ich unterschreibe auch alles selbst; bzw. bei Klagen unterschreibt noch mein Kollege (Jurist) mit.
Termine vor dem AG kannst Du wahrnehmen. Du solltest aber von der Geschäftsleitung etc. entsprechend bevollmächtigt sein. Ich unterschreibe auch alles selbst; bzw. bei Klagen unterschreibt noch mein Kollege (Jurist) mit.
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Ich bin ebenfalls in der Rechtsabteilung tätig und unsere Juristen berechnen bei z. B. KFA nur die eingezahlten Gerichtskosten bzw. Reisekosten. Auslagenpauschalen und Abrechnungen nach RVG kommen so gut wie nie vor (außer bei Rechtsstreitigkeiten vor dem Landgericht, aber selbst da lassen wir uns meist anwaltlich vertreten)!
Du hast es gut erwischt mit der freien hand
Wir haben hier zwar auch "Freiheiten" dennoch wird vieles noch hinterfragt und ab und an muss ich mich rechtfertigen warum ich das jetzt so oder so mache
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Wie # 3. eine Postpauschale nach dem RVG kommt nicht in Betracht, weil hier die Partei keinen RA hat und selbst nicht nach dem RVG abrechnen kann, da es sich um PARTEIkosten handelt. Man kann es, da der jeweilige Einzelnachweis schwierig ist, höchstens mit einer angemessenen Pauschale pro Fall für "Porti" versuchen.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
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Okay, danke. Ich habe mich mittlerweile eingearbeitet und bearbeite nun auch rechtlich die Reklamtionen. Manchmal wäre mir ein Jurist an der Seite lieber, da ich nunmal kein Jura studiert habe. Alles bis Streitwert 5.000,00 € bleibt an mir hängen, Streitwerte darüber hinaus bis zur gerichtlichen Geltendmachung.
Ich bin eben allein hier unter Buchhaltern, welche keinerlei Rechtverständnis haben Aber es ist soweit ganz nett, und das Gehalt stimmt.
Meine Frage ist, warum die Universitäten 20,00 € nach 7002 RVG "Postpauschale" vor jedem VG und OVG in Deutschland geltend machen und auch zuerkannt bekommen. Das interessiert mich auch persönlich, ich werde weiter recherchieren.
Ich bin eben allein hier unter Buchhaltern, welche keinerlei Rechtverständnis haben Aber es ist soweit ganz nett, und das Gehalt stimmt.
Meine Frage ist, warum die Universitäten 20,00 € nach 7002 RVG "Postpauschale" vor jedem VG und OVG in Deutschland geltend machen und auch zuerkannt bekommen. Das interessiert mich auch persönlich, ich werde weiter recherchieren.