Es wurde Berichtigung eines Urteils beantragt, da Daten in der Urteilsformel nicht stimmten und vollstreckbare Ausfertigung gleich für die Anbringung des Beschlusses mitgeschickt.
Jetzt kommt die vollstreckbare Ausfertigung mit einer handschriftlichen Berichtigung auf dem Original zurück.
Haut man denen das jetzt gleich mit einem "Antrag" auf Entscheidung im Beschlusswege um die Ohren
![Motzsmiley :motz](./images/smilies/motz.gif)
(Es ist eigentlich zum Lachen, aber wenn ich dran denke, daß jetzt die ZV unnötig hinausgezögert wird, auch wieder zum Heulen)
Viele Grüße