Hallo!
Wir haben einen Mandanten bekommen. Dieser hat im letzten Jahr einen Gebrauchtswagen mit zwei Jahren Gebrauchtwagengarantie gekauft. Zwei Wochen nach Kauf, lief der Wagen nicht mehr. Die Werkstatt schleppte den Wagen ab und berechnete dafür 108 €. Die Versicherung hat dies kulanterweise bezahlt. Jetzt bekam der Mandant eine weitere Rechnung mit 186 € über das Auslesen des PKW's. Dieser musste aber in ein extra Werk gefahren werden, da die Werkstatt dies nicht auslesen konnte. Fürs Auslesen ging der ganze Tankinhalt des PKW drauf. Muss der Mandant die Rechnung bezahlen?
Gibts dafür eine Rechtssprechung? Ich finde nirgends was. Gilt hier die Beweislastumkehr noch?
Grüße
Nici
Garantie bei Gebrauchtwagen
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Warum mußt Du das beantworten? Das ist Anwaltskram. Garantie ist übrigens was anderes als Gewährleistung.
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Nici81 hat geschrieben:Mein Anwalt hat mir das als Aufgabe gegeben, ich soll mal nach Rechtsprechungen suchen.
Die Aussage, dass dir dein Anwalt die Aufgabe gegeben hat, nach Rechtsprechung zu suchen, passt irgendwie nicht zu deinem Stellengesuch.Nici81 hat geschrieben:bin seit Dezember 2011 arbeitssuchend. Habe bis zum Juli 2011 meine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellte gemacht. Im September habe ich in einer Firma im Verkauf und Vertrieb bis Dezember gearbeitet. Leider kamen keine Aufträge mehr rein und so wurde ich gekündigt.
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Sehe ich jetzt auch so, Danke für den Hinweis Panda
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Ich hätte hier dann mal ne Aufklärung der Threadstarterin. Bis dahin erstmal
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