Ausbildungszeugnis beurteilen :)

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Benutzeravatar
honeyqueen
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 02.02.2011, 15:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover

#1

23.04.2012, 13:44

Guten Tag,

ich wäre sehr dankbar wenn jmd. mein Ausbildungszeugnis beurteilen könnte. Ich kann das iwie nicht so wirklich einordnen.

" Bla.. bla...Name Adresse...von wann bis wann....meine Aufgaben....

Frau S. hat sich aäußerst zielstrebig in die ihr im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses übertragenen Aufgaben eingearbeitet. Bereits nach kurzer Zeit arbeitete Frau S. selbstständig, wobei ihr die Fähigkeit zu Gute kam, Sachverhalte rasch zu erfassen, zu analysieren sowie Problemlösungen aufzuzeigen und umzusetzen.

Der Aufgabenbereich von Frau S. umfasste neben den üblichen Aufgabenbereichen einer Auszubildenden mit fortschreitender Ausbildung auch das selbstständige Schreiben von Schriftsätzen und Führung der Korrespondenz mit Mandanten, die Erledigung von Fristen sowie das eigenständige Erstellen von Kostenrechnungen.

Frau S. brachte die ihr angetragenen Arbeiten mit großer Sorgfalt und Genauigkeit und einer umsichtigen Arbeitsweise zu stets guten Ergebnissen. Die ihr übertragenen Aufgaben hat sie zu meiner vollen Zufriedenheit erledigt. Sie war jederzeit bereit und in der Lage, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, auch über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Auch in Zeiten hoher arbeitsmäßiger Belastung konnte ich mich auf sie jederzeit voll verlassen, wobei das hohe Arbeitstempo lobend hervorzuheben ist.

Das Verhalten von Frau S. gegenüber Vorgersetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei. Sie trug als teamorientierte Mitarbeiterin zu einer guten Zusammenarbeit bei. Darüber hinaus begegnete sie auch den Mandanten mit Kompetenz und Freundlichkeit."
Die Kunst des Redens besteht darin, zu wissen, was man nicht sagen darf.
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#2

23.04.2012, 13:52

Was stört Dich daran denn?
Ich finde, es hört sich gut an.

Kommt unter das Ausbildungszeugnis keine Note mehr?
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
honeyqueen
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 02.02.2011, 15:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover

#3

23.04.2012, 13:54

Es stört mich nichts so wirklich daran, aber es hört sich halt gut an...aber wie es sich anhört und was es "zwischen den Zeilen" bedeutet ist ja zweierlei.

Also ich kenne das überhaupt nicht mit Note darunter...
Die Kunst des Redens besteht darin, zu wissen, was man nicht sagen darf.
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#4

23.04.2012, 14:00

also "damals" (als ich noch jung war :lol: ) musste mein Chef noch den Satz drunterschreiben: "Die Gesamtleistung wird mit Note .... bewertet" (war wohl irgendwie im Zusammenhang mit der Berufsschule oder so)

Du wirst sicherlich jederzeit jemanden finden, der sagt "ich verstehe Satz xy aus deinem Zeugnis aber eher als schlecht" - En anderer wird sagen, dass genau der Satz der richtige ist, um das Zeugnis als 1 zu sehen.
Wenn Du mit dem Zeugnis zufrieden bist (und Deine Tätigkeiten alle richtig aufgeführt sind) - ist doch alles prima.

Bleibst Du in der Kanzlei oder können die Dich nicht übernehmen?
Nett wäre evtl. dann noch ein Satz wie "ich wünsche ihr für den weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute" und evtl. der Hinweis, dass Du (aus betrieblichen Gründen) dort nicht weiter beschäftigt werden kannst.
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
honeyqueen
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 02.02.2011, 15:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover

#5

23.04.2012, 14:02

Ich bin schon seit 9 Monaten raus aus der Kanzlei und in einer anderen Kanzlei. Hatte meine Ausbildung letztes Jahr abgeschlossen, aber meine alte Chefin hat es erst jetzt (nach dreimaliger Aufforderung) geschafft mein Zeugnis zu schreiben...

Ja, der Satz mit "Alles Gute" und "Weiter berufliche Zukunft" ist mit aufgeführt. Nur wollte das jetzt nicht auch noch aufschreiben. :)
Die Kunst des Redens besteht darin, zu wissen, was man nicht sagen darf.
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#6

23.04.2012, 14:03

Ich hatte auch keine Note unter meinem Zeugnis
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#7

23.04.2012, 14:10

honeyqueen hat geschrieben:Ich bin schon seit 9 Monaten raus aus der Kanzlei und in einer anderen Kanzlei. Hatte meine Ausbildung letztes Jahr abgeschlossen, aber meine alte Chefin hat es erst jetzt (nach dreimaliger Aufforderung) geschafft mein Zeugnis zu schreiben...

Ja, der Satz mit "Alles Gute" und "Weiter berufliche Zukunft" ist mit aufgeführt. Nur wollte das jetzt nicht auch noch aufschreiben. :)
dann ist doch alles prima !!!
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#8

23.04.2012, 14:10

Ciara hat geschrieben:Ich hatte auch keine Note unter meinem Zeugnis
dann gibbet dat wohl nicht mehr (und wahrscheinlich schon ewig nicht mehr :oops: )
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2915
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#9

23.04.2012, 14:19

Nein, Noten unter dem Zeugnis gibts nicht und das "Zwischen-den-Zeilen-Lesen" wird auch immer weniger. Zumindest hier ist es inzwischen üblich geworden, wirklich das zu lesen, was in dem Zeugnis drin steht.

Dein Zeugnis klingt klasse. Da kannst Du stolz drauf sein. :wink:
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Fräulein Fit

#10

23.04.2012, 15:33

Also mir erscheinen nur die Tätigkeiten etwas mager...
manche wissen nämlich nicht, was so eine ReFa macht

ich hatte sie damals aufgelistet:


 -Erledigung sämtlicher Korrespondenz mit Mandanten, Gerichten und Dritten nach Diktat sowie in Eigenregie
 -Postein- und Ausgang
 -Fristeneintragung und Überwachung
 -Erstellung von Kostenrechnungen sowie Kostenfestsetzungsanträgen
 -Telefonbetreuung
 -Empfang von Mandanten
 -Aktenanlage, Aktenführung und Verwaltung sowie Archivierung
 -Zwangsvollstreckungsangelegenheiten in Vertretung
 -Überwachung und Bestellung des Büromaterials
 -Internetrecherchen

so in etwa :smile:
Antworten