Arbeitsvertrag geringfügig Beschäftigte

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Sonnenschein1180
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#1

16.04.2012, 12:41

Hallo Ihr Lieben,

ich bin eigentlich noch in Elternzeit und habe nunmehr - nach Rücksprache mit meinem Chef - in einer näher an meinem Wohnort gelegenen Kanzlei eine Stelle als geringfügig Beschäftigte angenommen. Ich habe den Arbeitsvertrag erhalten und ich wollte jetzt mal wissen, wie es ist, wenn wir zwei feste Tage ausgemacht haben, an denen Vormittags/oder Nachmittags gearbeitet wird, arbeite und jetzt im Vertrag steht: "...die regelmäßig an zwei Tagen von Montag bis Freitag zu erbringen sind", dann heisst das doch, würde ein Feiertag auf einen ursprünglich festgelegten Tag fallen, dann müsste ich an einem anderen Tag die fehlenden Stunden einarbeiten, oder?

Weiter wurden mir fünf Wochen Urlaub zugesichert. Sprich wenn sie es auf eine 2-Tage-Woche beziehen, dann muss doch drin stehen, dass die Arbeitnehmerin kalenderjährlich 10 Urlaubstage erhält, oder?

Bitte um Hilfe, danke!!!

Glg
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Pepples
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#2

16.04.2012, 14:30

:sorry das ist laut Forenregeln nicht erlaubte Rechtsberatung Bild

Deshalb :closed
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