Hallöchen,
ich bearbeite hier einen Verkehrsunfall. Mdt. hatte ein Gutachten erstellen lassen, wir fordern 2.045,52 (Reparaturkosten ohne MwSt. lt. Gutachen). Die Versicherung hatte den eigenen Gutachter losgeschickt und wollen jetzt nur 1.616,38 € zahlen, da die angefürten Reparaturauwendungen aus sachverständiger Sicht nicht vollumfänglich nachvollziebar sind. Zu beanstanden sind u.a. die angeführten Stundenverrechnungssätze, sowie die Ersatzteilzuschläge.
Die Versicherung kann das doch jetzt nicht so einfach kürzen. Wenn ich hier ein Gutachten habe, muss doch auch danach bezahlt werden, oder??
LG Juliane
Versicherung zahlt nur fiktiv
- Juliane1985
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Wenn die Versicherung nen eigenen Gutachter ransetzt, kann sie natürlich kürzen.
Da hilft nur streiten.
Oftmals haben die Versicherung "Billigwerkstätten" an der Hand, deren Kosten die dann natürlich rannehmen.
Ist das Auto möglicherweise scheckheftgepflegt und war immer in der Fachwerkstatt? Damit könnte man die höheren Kosten durchsetzen z.B.
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Oftmals haben die Versicherung "Billigwerkstätten" an der Hand, deren Kosten die dann natürlich rannehmen.
Ist das Auto möglicherweise scheckheftgepflegt und war immer in der Fachwerkstatt? Damit könnte man die höheren Kosten durchsetzen z.B.
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- Juliane1985
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nein Fachwerktstatt oder etwas anderes liegt nicht vor... dann muss wohl eine Klage geschrieben werden??
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Das müßt Ihr doch wissen. Die Rechtsprechung sowohl zu den Stundenverrechnungssätzen als auch zu den Ersatzteilzuschlägen ist uneinheitlich; da muß man halt am Einzelfall argumentieren. Das kann Dir hier keiner abnehmen.
- NicoleH
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habt ihr in dem zuständigen örtlichen gebiet schon ein ähnliches urteil erstritten? dann leitet es an die versicherung und beruft euch darauf. und wenn die dann nicht zahlen, heißt es nur "wer nicht hören will, muss fühlen"
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.