Kopie der Handakte, Kostenerstattung

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renonine
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#1

28.03.2012, 12:09

hallo,

ich habe folgendes problem:

unser mandant hat mandat gekündigt und einen anderen anwalt beauftragt. dieser hat uns angeschrieben und um herausgabe der akten gem. § 50 BRAO gebeten. wir haben die handakte soweit kopiert und dafür eine Rechnung über die Kopierkosten beigefügt mit der bitte um zahlungsvermittlung an den mandanten.

jetzt kommt ein schreiben des neuen anwalts, dass eine zahlungsvermittlung so ohne weiteres nicht in betracht kommt, da mandant grundsätzlich anspruch auf herausgabe der handakten im original hat. es können allenfalls versandkosten abgerechnet werden.

wie seht ihr das?
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Adora Belle
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#2

28.03.2012, 13:02

Genauso. Ihr hättet nix kopieren müssen. Schau mal in §50, was überhaupt zur Handakte gehört. Das sind nur die Originalunterlagen vom/für den Mandanten. Eure Schreiben hat er sowieso, die braucht er nicht nochmal. Und da das Mandat beendet ist, gibt es auch keinen Grund, noch irgendetwas zurückzubehalten - soweit Eure Kosten bereits gezahlt sind.
cjdenver
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#3

30.03.2012, 11:12

Adora Belle hat geschrieben:Eure Schreiben hat er sowieso, die braucht er nicht nochmal.
wenn er sie denn auch hat... wenn wir mal die handakte anfordern müssen dann meist weil irgendwelche kollegen es nicht für notwendig erachten überhaupt was an den mandanten rauszugeben. peinlich...

leider sind das dann meist aber auch die kollegen die die handakte nicht rausgeben, sodass wir meist um ne akteneinsicht nicht rumkommen. wer mal viel zeit hat kann sich gern mit der BRAK beschäftigen...

naja, was solls. schwarze schafe in schwarzen roben gibts immer ;)
***

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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
rosa

#4

12.04.2012, 10:40

ich habe hierzu ein Frage:

wir haben in einer Unfallsache unzählige Apothekenkopien etc bekommen, die mussten im Original an die Versicherung gehen und wir haben dann vorher Kopien für die Akte gemacht. Jetzt geht die Sache an einen anderen RA, der will die Handakte. Jetzt habe ich die Kopien der Quittungen kopiert, kann ich das nicht berechnen?!
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Adora Belle
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#5

12.04.2012, 12:54

Warum solltest Du denn die Kopien nochmal kopieren? Wenn es einen Grund gibt, die Handakte nicht rauszugeben, behält man sie. Gibt es keinen, dann weg damit. Wenn man meint, "zur Sicherheit" doch nochmal ne Kopie ziehen zu müssen, dann sind das allgemeine Kosten, die über die Gebühren abgegolten sind. Die kann man niemandem auferlegen, hat man ja selbst verursacht.
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13
NORTHERN DINO
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#6

12.04.2012, 14:37

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