Klageantrag vorgerichtliche Kosten

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Daisy

#1

16.03.2012, 09:09

Guten Morgen! Ich komme grad nicht klar ...

Wir waren erst außergerichtlich tätig. Dann MB eingereicht. Vorgerichtliche Anwaltskosten sind im MB mit geltend gemacht worden. Gegner legt Widerspruch ein. Nun scheiterts am Klageantrag.

Normalerweise haue ich die komplette GG mit rein. Muss ich nun nur einen Teil mit reinnehmen, also 1,3 GG abzgl. 1,0 VG fürs Mahnverfahren?
Muupsi
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#2

16.03.2012, 10:00

Du machst es wie im Mahnbescheid-Antrag. Du stellst die volle Geschäftsgebühr in den Klageantrag ein. Die Anrechnung erfolgt dann später in der Kostenfestsetzung.
Daisy

#3

16.03.2012, 10:36

Danke für die schnelle Hilfe :smile:
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