Mietwagenkosten/Nutzungsausfall

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
vero1980
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 23.02.2012, 13:12
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

12.03.2012, 12:51

Hallo miteinander :wink2
Habe eine Frage.
Kurzer Sachverhalt.
Wir hatten einen Autounfall, Auto ist Totalschaden, Gutachter war da, alles zu gegnerischen Versicherung geschickt, Mietwagen gestellt bekommen.
Mietwagenzeit laut Gutachten läuft jetzt aus. Das Geld von der Versicherung ist aber noch nicht da, so dass ein neues Auto nicht angeschafft werden kann.

Gibt es da eine Regelung, dass die gegnerische Versicherung noch weiter die Mietwagenkosten zu tragen hat bis da Geld überwiesen ist oder bekommen wir dann einen Nutzungsausfall.

Wenn wir den Mietwagen noch verlängern, kann uns die Versicherung dann diese Kosten von dem eingeforderten Betrag abziehen?

Bin überfordert :roll:
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#2

12.03.2012, 12:53

Wer ist wir? Bitte nähere Infos zum Hintergrund an mich oder JSanny. Vorerst :closed

Ok geklärt. Wir ist Mandantschaft.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#3

12.03.2012, 16:41

Hm, aktuelle Rechtsprechung hab ich leider nicht zur Hand. Allerdings gibts ja bei Verkehrsunfällen die sog. "Schadensminderungspflicht". Mir ist aus der Praxis bekannt, dass der Mandant bei einer solchen Situation einen Kredit aufnehmen müsste. Unter Umständen sind die Zinsen udn Bearbeitungsgebühren zu ersetzen, allerdings nur wieder, wenn sie notwendig waren. Nicht notwendig wären sie, wenn der Mandant z.B. zunächst gebummelt hätte, bis er sich für ein Auto entschieden hat ...

Außerdem gibt es durch die Rechtsprechung auch die Pflicht, dass man Geld zu haben hat. Ein bloßer Einwand, dass man sich das nicht leisten kann, zählt da nicht dazu.

Die Konstellation gibts sogar meist bei Unfällen, denn keine Versicherung zahlt innerhalb von 14 Tagen ...
Benutzeravatar
Kippie
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 71
Registriert: 09.03.2010, 19:11
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: WinMacs
Wohnort: Neumünster

#4

12.03.2012, 16:55

Ich bin auch der Meinung, dass der Grundsatz der Schadenminderungspflicht gilt:
Nutzungsausfall gilt höchstens bis zu dem Tag, den auch der Gutachter annimmt. Aus der Praxis weiß ich, dass wir aus Kulanz auch schonmal zwei / drei Tage mehr bekommen haben, aber da war auch der Sachverhalt nicht so recht in Ordnung bzw, komplizierter.
Was die Mietwagenkosten anbelangt haben wir immer nur den Zeitraum angerechnet, den der Gutachter bestimmt hat. Meine Kenntnis ist, dass wir mehr auch nicht bekommen.

Sollte ein Ersatzauto nicht finanzierbar sein, dann muss tatsächlich ein Kredit o.ä. aufgenommen werden, allerdings zu normalen Konditionen (sprich: keine sonderbar hohen Zinsen, es müssen aber auch nicht die niedrigsten sein; oder alternativ von der Hausbank (nur zu empfehlen, wenn man im Ernstfall nachweisen kann, dass das die Hausbank ist)). Hier muss aber auch aufgepasst werden: Wir hatten mal einen Fall, bei dem die Versicherung behauptet hat, ein total neuer Wagen mit Sonderaussattung (=längere Lieferzeit) wäre nicht deren Problem und hatte die Zahlung der nun hohen Zinsen (weil Neuwagen mit Sonderaussattung) verweigert. Ob da eine Teilzahlung für die Zinsen gekommen war, weiß ich nun gar nicht mehr...
vero1980
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 23.02.2012, 13:12
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#5

19.03.2012, 11:00

:thx erst einmal...


Mdt war natürlich nicht so begeistert darüber. :frust
Linakna
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 31.08.2012, 14:01
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#6

17.07.2013, 08:54

Hallo ihr Lieben,

kurze Frage, ich hoffe jemand kann mir helfen :(
Also..
Unfall nach Totalschadenbasis, Mdt. möchte sich neues Auto kaufen.
Das verunfallte Auto hat er schon abgemeldet und möchte aber jetzt ein neues kaufen und dieses über seine Frau anmelden?!

Kann der Nutzungsausfall trotzdem geltend gemacht werden, auch wenn unser Mandantin nicht mehr Halter ist????

im voraus: :thx
Benutzeravatar
kaffeefreund
Forenfachkraft
Beiträge: 146
Registriert: 14.05.2009, 14:21
Beruf: RA-Fachangestellter; GKO-Kanzleimanager Betatester ;-)
Software: Andere
Wohnort: Köln
Kontaktdaten:

#7

17.07.2013, 12:03

Was hat die Haltereigenschaft mit dem Eigentum am Fahrzeug zu tun?
Wo arbeitest Du? Sitzt da kein Rechtsanwalt, der solche Fragen klären kann?
Warum machst du für diese neue Frage keinen neuen Thread auf?

Fragen über Fragen... ;-)
Bild
Antworten