Erledigungserklärung - Gerichtskostenerstattung

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Pilgrim

#1

02.03.2012, 11:02

Ich glaube, ich habe ganz schön Schei... gebaut.

Nach Zahlung der Gegenseite habe ich ans Gericht geschrieben:

"erklärt die Klägerin die Hauptsache für erledigt und beantragt, der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Begründung: Die Beklagte hat die Klageforderung am 27.02.2012, also nach Rechtshängigkeit, beglichen. Es wird angeregt, über die Kosten ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. Die Beklagte wird aufgefordert, sich der Erledigungserklärung anzuschließen, damit der Termin zur mündlichen Verhandlung aufgehoben werden kann." Das war am Mittwoch.

Wir wollen natürlich die 2 Gerichtsgebühren vom Gericht wiederhaben, die die Gegenseite auch nicht an uns gezahlt hat. Jetzt hab ich in einer anderen Sache recherchiert und rausgefunden, dass wir gar nichts wiederbekommen, so wie ich es geschrieben habe. Heute habe ich nun folgendes hinterhergeschickt:

"wird unter Bezugnahme auf die Erledigungserklärung vom 28.02.2012 klargestellt, dass es sich um eine übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien aufgrund außergerichtlicher Einigung handelt. Die Beklagte hat sich bereit erklärt, die Kosten zu tragen."

Ob das -sofern das Gericht noch nicht entschieden hat- ausreicht, um die 2 Gerichtsgebühren zu bekommen? Was meint ihr?
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misspinky1984
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#2

02.03.2012, 11:07

Die Gegenseite bekommt euren ersten Schriftsatz übersandt und kann/muss/darf sich der Erledigungserklärung anschließen und zudem die Kostentragungspflicht anerkennen. Dann reduziert sich die Gerichtsgebühr auf 1,0. Wenn die Gegenseite die Kostentragungspflicht nicht anerkennt, ist seitens des Gerichts eine Entscheidung über die Kostentragung zu fällen, was dann 3,0 Gerichtsgebühren auslöst.
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Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Pilgrim

#4

15.03.2012, 15:44

So, nun kam heute der Beschluss des Gerichts, wonach die Kosten des Rechtsstreits die Beklagte zu tragen hat. Diese hatte sich die Erledigungserklärung angeschlossen. Es ist ein Beschluss nach § 91 a Abs. 1 ZPO ergangen. ... die Kostenregelung entspricht der Vereinbarung der Parteien ...

Ich habe ja jetzt die Befürchtung, dass wir doch keine Gerichtskosten erstattet bekommen. Was meint ihr??
Pilgrim

#5

16.03.2012, 10:12

Kann mich keiner vor dem Wochenende beruhigen?
sansibar
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#6

16.03.2012, 10:17

Nicht wirklich, Pilgrim, wenn das Gericht den Kostenbeschluss erlassen hat, dürfte für die Erstattung eigentlich kein Raum mehr sein. ich würde aber auf jeden Fall mit dem Gericht telefonieren und fragen, wie der Kostenbeamte das sieht.
Grüße - sansibar
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#7

16.03.2012, 10:58

ich seh das anders. wenn wir hier nen beschluss nach 91a bekommen der die kostenvereinbarung der parteien widerspiegelt dann hatten wir noch nie probleme die GK ermäßigt zu bekommen. du hast das genau richtig gemacht.

nr. 1211 KV GKG sagt aus:

4. Erledigungserklärungen nach § 91a ZPO, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Parteien über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung einer Partei folgt,

das ist ja bei euch offensichtlich der fall, und obs nen beschluss gibt oder nicht ist nach dem zitat beides gleichrangig. wir verlangen auch immer nen gerichtlichen beschluss, auch wenn die gegenseite vorher zugesichert hat zu zahlen. kann ja vieles zusichern ;)

PS: abgesehen davon, die beklagte trägt doch eh die kosten, dann hätte die sich mehr drum sorgen müssen als du, ob die ermäßigten oder die vollen GK anfallen, oder? ;)
***

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I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Pilgrim

#8

16.03.2012, 11:15

Cjdenver du machst mir Mut.

Klar müsste sich die Gegenseite mehr Sorgen machen als wir. Aber ich habe der Gegenseite vorher genau mitgeteilt, was sie zu zahlen hat und das die Sache damit erledigt ist. Die haben auch schon alles das, was ich berechnet habe, gezahlt. Und in meiner Aufstellung war halt nur 1 Gerichtsgebühr drin, weil ich mir wegen der Erstattung so sicher war.
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