Huhu
ich hab gerade ne Akte hier zur Bearbeitung u. unsere Anwältin möchte der Schuldnerin nen Schufa-Eintrag reindrücken.
Hatte nen PfÜB gemacht, da wir ne Kontoverbindung hatten (sie zahlte bei unserem Mdt. mit Karte u. Konto war nicht gedeckt ), aber erst war nichts zu holen u. dann hat sie nen P-Konto eingerichtet. Wir sind wohl auch nicht die einzigen die hinter ihr her sind lt. Auskunft vom GVZ.
Nun ist meine Frage, wie kann ich das machen mit dem Schufa-Eintrag? Gibts da irgendwie nen Formular od. kann man das per anwatliches Schreiben beantragen? Wie hoch sind die Gebühren bei der Schufa od. machen die das kostenlos?
Habe sowas noch nie gemacht u. bin überfragt
Schuldner soll Schufa-Eintrag erhalten
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Was soll der Schufa-Eintrag bringen? Wenn mehrere hinter ihr her sind, gehe ich mal davon aus, dass ihr Schufa-Score schon entsprechend ist und das auch nix mehr bringt. Im übrigen meine ich, dass so Sachen wie eV-Abgabe und auch Titel da gemeldet werden aber sicher bin ich da jetzt nicht.
Ihr würde eher wegen der nicht gedeckten Karte mal über nen Strafantrag nachdenken und dann ggfls. - je nach Ausgang des Verfahrens - noch eine Feststellungsklage dranhängen, dass die Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung besteht.
Ihr würde eher wegen der nicht gedeckten Karte mal über nen Strafantrag nachdenken und dann ggfls. - je nach Ausgang des Verfahrens - noch eine Feststellungsklage dranhängen, dass die Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung besteht.
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Das mit dem Schufa-Eintrag soll wohl meines Wissens auch eher so ein Dämpfer sein....
Das mit dem Strafverfahren bringt nicht wirklich was, da es sich hier lediglich um ne Forderung von 55,94 € handelt. Auch wenn die Schuldnerin so dreist war und zweimal an dem Tag dort einkaufen ging. Haben bereits mehrere Fälle gehabt, wo das Strafverfahren eingestellt wurde auf Grund des geringen Betrages (kein öffentliches Interesse etc.).
Das mit dem Strafverfahren bringt nicht wirklich was, da es sich hier lediglich um ne Forderung von 55,94 € handelt. Auch wenn die Schuldnerin so dreist war und zweimal an dem Tag dort einkaufen ging. Haben bereits mehrere Fälle gehabt, wo das Strafverfahren eingestellt wurde auf Grund des geringen Betrages (kein öffentliches Interesse etc.).
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Also sobald der Schu die EV abgegeben hat und/oder ein P-Konto eintragen lassen hat, steht das schon in der Schufa drin.
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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