Rechtskraftvermerk

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Gast

#1

16.04.2007, 13:29

Hi Ihr!

Mal ne doofe Frage....

Hab vollstreckbare Ausfertigung vom Endurteil eingeholt. Ok, darauf steht ja auch, wann Gegner Urteil zugestellt wurde. Jetzt sagt Chef, ich soll noch Rechtskraftvermerk vor Vollstreckung einholen.

Was meint er denn damit?
StineP

#2

16.04.2007, 13:35

Ganz einfach. Offensichtlich kann gegen euer Urteil noch Berufung eingelegt werden. Um aber vorher zu vollstrecken, brauchst du den Rechtskraftvermerk. Der geht so:

Erst mal musst du Notfristattest einholen vom Gericht, das dir quasi bestätigt, dass kein Rechtmisstel eingelegt wurde und mit dem Notfristattest holste dann den rechtskraftvermerk. Dieser bestätigt, dass Rechtskraft eingetreten ist und du dann ohne die Sicherheitsleistung vollstrecken kannst
Zuletzt geändert von StineP am 16.04.2007, 13:38, insgesamt 3-mal geändert.
StineP

#3

16.04.2007, 13:38

Wir hatten das in der Prüfung, daher erinnere ich mich noch gut an den Text:

1.

In dem Rechtsstreit

wird die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom ........... nebst Zustellungsbescheinigung überreicht und höflich beantragt,

ein Notfristzeugnis zu erteilen.


Wenn das dann bei euch angekommen ist, kannst du weiter fortfahren:
....

wird das Urteil vom ....... als Anlage nebst Zustellungsbescheinigung und Notfristzeugnis überreicht mit der Bitte,

den Rechtskraftvermerk zu erteilen.


Fertig.
Gast

#4

16.04.2007, 13:39

Oh Gott, das ist mir ja absolut neu.

Aber ich hab doch vorhin bei Gericht angerufen. Berufungsfrist ist um und Gegner hat Berufung nicht eingelegt.
StineP

#5

16.04.2007, 13:43

Dann reicht der letzte Teil....... Dann brauchste nur Rechtskraftvermerk - das stimmt.
Gast

#6

16.04.2007, 13:55

Nochmal ne ganz doofe Frage. Was steht genau bei diesem Rechtskraftvermerk. Ich dachte das ist immer der Text "Vorstehende mit der Urschrift übereinstimmende Ausfertigung wird Klagepartei zum Zwecke der ZV erteilt".
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Curry
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#7

16.04.2007, 13:57

Ja genau, das ist dann der Rechtskraftvermerk. Übrigens holt meiner Meinung nach das Gericht der I. Instanz meist das Notfristzeugnis selbst ein.
Curry

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Gast

#8

16.04.2007, 14:05

Das steht ja schon auf dem Urteil. Was will Chef dann???????????????
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Curry
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#9

16.04.2007, 14:10

Ach so, Denkfehler meinerseits! Das ist ja dann die vollstreckbare Ausfertigung, das Urteil war sicherlich vorläufig vollstreckbar. Der Rechtskraftvermerk muss dann noch eingeholt werden, um die eventuelle Sicherheitsleistung nicht hinterlegen zu müssen. Heut ist ein komischer Tag, denke ich jetzt richtig?
Curry

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Gast

#10

16.04.2007, 14:13

Also Berufungsfrist ist ja um. Vorläufig vollstreckbar war es. Was steht denn dann genau im Rechtskraftvermerk? Ich will net vor Chef ganz doof da stehen :oops:
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