Übertragung Honorarforderungen

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Kanzleihund
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#1

17.02.2012, 13:03

Ich habe für die Kanzlei meiner Kollegen eine Honorarforderung geltend gemacht. Blöderweise hat man mir nicht erzählt, dass diese eigentlich gar nicht die Kanzlei (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) betrifft, sondern die frühere Einzelkanzlei eines Partners. Kann ich einfach behaupten, dass die Forderung abgetreten bzw. in die Gesellschaft eingebracht wurde oder stehen da Standesregelungen entgegen.
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Soenny
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#2

17.02.2012, 17:29

Auf Wunsch der Themenstarterin

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