Mein Zwischenzeugnis. Was meint ihr? Note 4-5 ??

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alexwi27
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#1

09.02.2012, 09:31

Was kann man eurer Meinung noch einfügen?
Ist dieses zeugnis gerechnet bei einem 3er - 4rer Schulzeugnis?
Was sollte man am besten weglassen oder noch dazufügen?


Zwischenzeugnis

Herr A>> P>> befindet sich seit dem 01.09.2009 in unserer Kanzlei zur Ausbildung für den Beruf des Rechtsanwaltsfachangestellten. Er wird diese Ausbildung voraussichtlich am 31.08.2012 erfolgreich abschließen.

Wir sind eine Kanzlei mit fünf Berufsträgern, die überwiegend von Verbrauchern im Bereich des Arbeitsrechts, Mietrechts, Familienrechts, Verkehrsrechts mandatiert wird.

Zu den Aufgaben des Herrn P>> gehören die üblichen, in jeder Kanzlei anfallenden Tätigkeiten, wie beispielsweise

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Im Schwerpunkt ist Herr P>>> mit der Bearbeitung von arbeitsrechtlichen Mandanten betraut.

Herr P>> wird nach der Ausbildungsordnung für Rechtsanwaltsfachangestellte ausgebildet. Er nimmt an dem die praktische Ausbildung ergänzenden Unterricht regelmäßig teil.

Mit Interesse eignet sich Herr P>>> umfangreiche fachliche Kenntnisse an. Er hat ein sehr angenehmes Wesen, ist immer freundlich und hilfsbereit.

Die Leistungen des Herrn >>> sind zum Teil sehr gut, zum Teil nur befriedigend. Sie hängen von seiner jeweiligen „Tagesform“ ab. Immer ist Herr P>>> eine wichtige Stütze unserer Kanzlei, sehr belastbar und sehr produktiv.

Beständig hervorragend ist sein Umgang mit unseren Mandanten. Aufgrund seines ruhigen und besonnenen Auftretens ist er ein stets geschätzter Ansprechpartner, was insbesondere bei telefonischen Erstkontakten unserer Kanzlei sehr zu Gute kommt. Zusammenfassend bestätigen wir gerne, dass Herr P>>> die ihm übertragenen Aufgaben zu unser vollen Zufriedenheit erfüllt.

Sein ruhiges und freundliches Wesen machen ihn auch innerhalb unserer Kanzlei zu einem stets geschätzten Ansprechpartner. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mandanten ist jederzeit einwandfrei. Unseren Mandanten gegenüber tritt Herr P>>> stets sehr höflich und korrekt auf.

Dieses Zwischenzeugnis erteilen wir im Hinblick auf die bevorstehende Abschlussprüfung und wünschen Herrn P>>> hierfür viel Erfolg.

>>, den

>>
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Pepples
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#2

09.02.2012, 09:45

Die Leistungen des Herrn >>> sind zum Teil sehr gut, zum Teil nur befriedigend. Sie hängen von seiner jeweiligen „Tagesform“ ab. Immer ist Herr P>>> eine wichtige Stütze unserer Kanzlei, sehr belastbar und sehr produktiv.
:shock: Wer hat das Zeugnis denn verbrochen?
Generell muss ich das Zeugnis an dem orientieren, wie Du Dich in der Kanzlei anstellst und nicht an Deinen Schulnoten. Deswegen kriegst Du ja ein extra Zeugnis von der Schule. :wink: Dann muss ein Zeugnis wohlwollend sein und das ist diese Aussage definitiv nicht.
Alles in allem würde ich so ein Zeugnis nicht akzeptieren. Auch wenn es "nur" für die Prüfung sein soll, wird sich das Abschlusszeugnis doch daran orientieren und mit diesem Satz da drin, wirst Du Schwierigkeiten kriegen.

Benutz mal die Suchfunktion, hier gibt es massig Zeugnisvorlagen, auch für Azubis, da wirste schon was finden. :wink:
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Lämmchen
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#3

09.02.2012, 10:14

Ich kann Pepples nur zustimmen. Der Satz:
Die Leistungen des Herrn >>> sind zum Teil sehr gut, zum Teil nur befriedigend. Sie hängen von seiner jeweiligen „Tagesform“ ab.
geht wirklich nicht, widerspricht sich aber auch mit dem, was danach kommt. Ich würde dieses Zeugnis auch nicht akzeptieren und einstellen würde ich Dich damit auch nicht.
Liebe Grüße

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Sputnik85
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#4

09.02.2012, 10:30

generell finde ich, liest sich das Zeugnis sehr "unrund". Der von Pepples und Lämmchen zitierte Satz widerspricht sich mit dem Folgenden. Generell sehr unschön geschrieben... hast du das selbst formuliert oder ist es vorgegeben worden? Auf dem Arbeitsmarkt hast du damit wahrscheinlich eher weniger Chancen...
:niveau
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#5

09.02.2012, 10:33

Hast du das selbst geschrieben?!

Schließe mich den anderen an, bemüh mal die Suche und such dir ein paar Formulierungsvorlagen!
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RechtsKnecht
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#6

09.02.2012, 11:37

Man merkt, dass die Person, die das Zeugnis verfasst hat, sich mit der "Zeugnissprache" etwas schwer tut. Eigentlich verwunderlich, bei einer arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei.

Wenn ich ein Fazit aus dem Zeugnis ziehen sollte (was vorliegend recht schwer ist), wäre es:
- mäßig selbstständig
- wechselhaft
- nach Außen korrekt, im Innenverhältnis teilweise schwierig
- Arbeitsergebnisse meist brauchbar

Wer hat das Ding denn geschrieben?
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#7

09.02.2012, 12:38

Hihi das wäre ja mal ein krasses Zeugnis. Ich muss mich da leider den Anderen anschließen! Das ist wirklich ein saumäßig geschrieben!
Würde ich dieses Zeugnis bekommen, würde ich meinen Chef wahrscheinlich erstmal fragen wie er Arbeitsrechtler geworden ist....

Betreffend die Formulierung gibt es auch viel im Internet zu finden.
Goldlöckchen

#8

09.02.2012, 13:15

Der Satz mit der Tagesform ist echt der Knaller :shock: Selbst als nicht Arbeitsrechtler sollte man wissen, dass man sowas nicht in ein Zeugnis schreibt.
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Mietzemau
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#9

09.02.2012, 13:33

Da komme ich auch die ganze Zeit nicht drüber weg :mrgreen:

Allerdings scheint der Schwerpunkt eher auf dem ruhigen und angenehmen Wesen zu liegen, als wirklich auf den Leistungen. Klingt meiner Meinung nach eher selbst verfasst als von einem Arbeitsrechtler. Bekommen wir denn auch eine Auflösung vom Themenverfasser?
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alexwi27
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#10

09.02.2012, 15:35

Hallo,

dieses Zeugnis hat mein Chef mir selbst diktiert auf Band und ich durfte es dann schreiben.
Es wurde mehrmals geändert, habe mir aber noch keine Zeit genommen gehabt es zu kontrollieren.
Aber auch als Nichtanwalt finde ich es unter aller Sau.

Generell würde ich gern nochmal fragen, was man alles stehen lassen kann?
Mein Chef ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, aber ich war auch erstaunt sowas zu lesen.
Eine erste Einschätzung von einem Profi habe ich bekommen. Es geht auf die Note 4- zu.

Könnt ihr mir noch mit einen Tipps hilfreich sein?
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