Aufbewahrungsfristen

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Andrea Masurek
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#1

08.12.2011, 14:31

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Wie lange sind denn die Aufbewahrungsfristen für die üblichen Handakten? Ich habe zwar im § 50 BRAO nachlesen können, dass es min. 5 Jahren seien sollten. Nun meine Frage: Langt es wenn man die Akten vor den 5 Jahren einscannt und diese dann schreddert? Was bekommt der Mandant? Was müssen wir behalten? Findet man darüber etwas im Gesetz?

Vielen Dank schon mal im Vorraus !! :)
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Adora Belle
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#2

08.12.2011, 14:44

Bitte ergänze Deine Berufstätigkeit im Profil.

Deine Frage wurde im Forum schon mehrmals gestellt und, soweit ich mich erinnere, auch recht ausführlich beantwortet. Bitte benutze die Suchfunktion. Aus anderen Gesetzen ergeben sich u.U. noch längere Fristen, zb für Rechnungen aus steuerrechtlichen Gründen. Alles andere kann aber auch schon vor Ablauf der 5 Jahre vernichtet werden - siehe die bereits vorhandenen Threads.
Andrea Masurek
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#3

08.12.2011, 16:24

Ok, vielen Dank !
Andrea Masurek
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#4

09.12.2011, 08:48

Ich habe nun genauer nachgeschaut, aber finde leider nichts dazu, ob man die Handakten auch in elektronischer Form archivieren kann? Ist dies möglich oder muss man sie in Papierform haben?
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Adora Belle
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#5

09.12.2011, 10:21

§ 50 Abs. 4 und 5 BRAO.

Schau Dir erstmal an, was Handakte ist. Das ist nicht Eure gesamte Akte samt Schriftverkehr, sondern nur Originale, die Ihr für den oder vom Mandanten erhalten habt. Da bleibt für die elektronische Akte eh nix übrig, was man archivieren muß.
Andrea Masurek
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#6

09.12.2011, 10:26

ok, vielen Dank für den Hinweis.
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