Aufbewahrungsfristen
Verfasst: 08.12.2011, 14:31
Hallo ihr Lieben,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Wie lange sind denn die Aufbewahrungsfristen für die üblichen Handakten? Ich habe zwar im § 50 BRAO nachlesen können, dass es min. 5 Jahren seien sollten. Nun meine Frage: Langt es wenn man die Akten vor den 5 Jahren einscannt und diese dann schreddert? Was bekommt der Mandant? Was müssen wir behalten? Findet man darüber etwas im Gesetz?
Vielen Dank schon mal im Vorraus !!
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Wie lange sind denn die Aufbewahrungsfristen für die üblichen Handakten? Ich habe zwar im § 50 BRAO nachlesen können, dass es min. 5 Jahren seien sollten. Nun meine Frage: Langt es wenn man die Akten vor den 5 Jahren einscannt und diese dann schreddert? Was bekommt der Mandant? Was müssen wir behalten? Findet man darüber etwas im Gesetz?
Vielen Dank schon mal im Vorraus !!