Unfall im Ausland mit einem Deutschen
Verfasst: 04.04.2007, 16:09
hab das forum jetzt mir durchsucht aber nix passendes gefunden.
folgendes problem.
zwei deutsche haben im ausland einen unfall. die regulierung eigentlich klar. doch wollen wir restliche forderungen jetzt einklagen. die frage nur wo?
in der regel nimmt man das gericht, in dessen zuständigkeitsbereich der unfall passiert ist. geht hier schlecht (italien).
so jetzt gibts noch die möglichkeit den ort zu nehmen, wo der gegner wohnt bzw. wo die versicherung ihren sitz hat.
hab im internet folgendes gefunden:
Urteil: Unfall im Ausland
Wenn ein Autofahrer im Europäischen Ausland in einen Unfall verwickelt wird, stellt sich für ihn die Frage: Wo klage ich meine Ansprüche ein? Leider wusste auch der Bundesgerichtshof darauf keine eindeutige Antwort zu geben. Er legte das Problem nun dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor. Ein Teil der Deutschen Gerichte hält nämlich das Gericht an den Ort für zuständig, an dem die Haftpflichtversicherung oder deren Regulierungsbeauftragte ihren Sitz hat. Andere berufen sich auf die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (EuGV-VO). Danach kann ein Geschädigter im Wege der Direktklage an seinem eigenen Wohnsitz klagen, was für den einzelnen Unfallgeschädigten eine große Erleichterung ist. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bleibt abzuwarten.
Bundesgerichtshof, 6. September 2006, Aktenzeichen: VI ZR 200/05
das hilft mir jetzt nicht wirklich weiter.
hat jemand ne super antwort für mich?
gruß christian
folgendes problem.
zwei deutsche haben im ausland einen unfall. die regulierung eigentlich klar. doch wollen wir restliche forderungen jetzt einklagen. die frage nur wo?
in der regel nimmt man das gericht, in dessen zuständigkeitsbereich der unfall passiert ist. geht hier schlecht (italien).
so jetzt gibts noch die möglichkeit den ort zu nehmen, wo der gegner wohnt bzw. wo die versicherung ihren sitz hat.
hab im internet folgendes gefunden:
Urteil: Unfall im Ausland
Wenn ein Autofahrer im Europäischen Ausland in einen Unfall verwickelt wird, stellt sich für ihn die Frage: Wo klage ich meine Ansprüche ein? Leider wusste auch der Bundesgerichtshof darauf keine eindeutige Antwort zu geben. Er legte das Problem nun dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor. Ein Teil der Deutschen Gerichte hält nämlich das Gericht an den Ort für zuständig, an dem die Haftpflichtversicherung oder deren Regulierungsbeauftragte ihren Sitz hat. Andere berufen sich auf die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (EuGV-VO). Danach kann ein Geschädigter im Wege der Direktklage an seinem eigenen Wohnsitz klagen, was für den einzelnen Unfallgeschädigten eine große Erleichterung ist. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bleibt abzuwarten.
Bundesgerichtshof, 6. September 2006, Aktenzeichen: VI ZR 200/05
das hilft mir jetzt nicht wirklich weiter.
hat jemand ne super antwort für mich?
gruß christian