steuerfreie Zuwendungen zum Gehalt

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sannek77
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#1

25.10.2011, 13:22

Statt einer Brutto-Gehaltserhöhung gibt es auch andere Möglichkeiten. Welche sind für mich als AN am besten? Ich habe bald täglich Fahrtkosten, allerdings habe ich gelesen, dass ein FAhrtkostenzuschuss nur lohnt, wenn er nicht über die Pauschale von 920,-EUR hinausgeht.
Wie sieht es aus mit dem Kinderbetreuungszuschuss? Wir haben eine 3-jährige Tochter, die in den Kindergarten geht.
rosa

#2

25.10.2011, 13:25

ich habe vor kurzem einen Fahrtkostenzuschuss bekommen und habe beim Steuerberater angefragt, ob das sinnvoll ist, weil ich die ja auch bei der Steuer angebe und sie "sowieso" erstattet bekomme. Mir hat der Steuerberater gesagt, dass sich Fahrtkosten IMMER (!!!) lohnen. ich selbst hab davon keinen Plan, aber soweit die Aussage des Steuerberaters
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Kasimir1603
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#3

25.10.2011, 13:43

Ich war kürzlich auf einem Lohn- und Gehaltsseminar und hab davon "mitgenommen", dass Kinderbetreuungszuschuss, Fahrtkostenzuschüsse (pauschalversteuert) oder Job-Tickets (bis 40 Euro monatlich steuer- u. sozialvers.frei) sich immer lohnen. Genauso wie vwL. Oder man wandetl einen Teil seines Einkommens für eine betriebliche Altersvorsorge um.
Ciao Kasi

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Linda*
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#4

25.10.2011, 13:48

Ich bekomme zum einen VWL und zum anderen die Fahrtkosten bezahlt; die werden pauschal versteuert und ich finde beides super.

Bei den VWL wird halt ein kleineres Sümmchen angespart, dass man dann erhält und die Fahrtkosten (bei mir immerhin fast 1000 € im Jahr für eine Umweltkarte in Berlin) machen sich ja jeden Monat bemerkbar.

Würde auch versuchen, diese Zuschüsse immer wieder (auch bei anderen Arbeitgebern) zu bekommen.
Memnoch
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#5

16.11.2011, 13:45

Bräuchte zu dem Thema ein paar vertiefende Infos:

Die 44 Euro für Sprit habe ich ausgehandelt, nun frage ich mich allerdings, wie das in der Praxis ablaufen soll. Nach dem, was ich so gelesen habe, sollte man am besten mtl. einen Gutschein über eine bestimmte Menge Benzin hingeben, auf gar keinen Fall aber darin den Betrag von 44 Euro nennen. Wie funktioniert das in der Praxis bzw. an der Tanke? Mir erzählte eine Kassiererin, die anderen würden Tankgutscheine über max. 40 Euro kaufen.

Was ich von der Idee des hiesigen StB halten soll, weiß ich auch nicht: Aus buchhalterischen Vereinfachungsgründen soll ich einen Tankbeleg über 44 Euro einreichen und erhalte das Geld dann in bar. Keine Ahnung, ob das dann auf der Lohnabrechnung auftauchen soll. Fürchte, auf diese Weise sind die 44 Euro doch zu versteuern. Muss dieser Sachbezug eigentlich auf der Lohnabrechnung auftauchen?

Danke im voraus für Euren Rat. Die Sache eilt ein wenig.
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Kasimir1603
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#6

16.11.2011, 13:58

da es Sachbezüge sind, sind sie auf jeden Fall im Lohnkonto einzutragen und zwar auch dann, wenn sie in Anwendung der Freigrenze von monatlich 44 € (also drunter) steuerfrei bleiben. Zur Erleichterung dieser Aufzeichnungspflicht ist in § 4 Abs. 3 S. 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung zugelassen worden, dass Sachbezüge, die in Anwendung der monatlichen 44-€-Freigrenze steuerfrei bleiben, dann nicht im Lohnkonto aufgezeichnet werden müssen, wenn durch betriebliche Regelungen und entsprechende Überwachungsmaßnahmen gewährleitet ist, dass die Freigrenze monatlich eineghalten wird. Diese Aufzeichnungserleichterugn muss allerdings beim Betriebsstättenfinanzamt ausdrücklich beantragt werden. Heißt für Dich, dass, wenn dies bisher nicht vom FA genehmigt wurde, also die erleichterte Aufzeichnungspflicht, dann muss der Sachbezug zwingend im Lohnkonto erfasst werden. Die übliche Methode und buchhalterisch am einfachsten zu handhaben ist, wenn Dein Chef bzw. die Firma monatliche Gutscheine ausgibt. Wichtig ist, dass es Gutscheine sind und keine Tankkarten. Diese werden von den Finanzämtern nicht anerkannt.

Für die Anerkennung der Waren- und Benzingutscheine als Sachbezug muss in dem Gutschein die Ware oder Dienstleistung konkret bezeichnet sein und ein Eurobetrag darf nicht angegeben werden. Sprich, es muss ein Gutschein einer Tankstelle sein, auf dem ersichtlich ist, dass es sich um einen Tankgutschein handelt (z.B. Diesel, Benzin) jedoch ohne Angabe des Wertes.
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#7

16.11.2011, 14:00

Memnoch hat geschrieben: Was ich von der Idee des hiesigen StB halten soll, weiß ich auch nicht: Aus buchhalterischen Vereinfachungsgründen soll ich einen Tankbeleg über 44 Euro einreichen und erhalte das Geld dann in bar. Keine Ahnung, ob das dann auf der Lohnabrechnung auftauchen soll. Fürchte, auf diese Weise sind die 44 Euro doch zu versteuern. Muss dieser Sachbezug eigentlich auf der Lohnabrechnung auftauchen?

Danke im voraus für Euren Rat. Die Sache eilt ein wenig.
Ist auch eine Möglichkeit. Fakt ist, dieser Betrag muss auf jeden fall in der Lohnabrechnung dann auftauchen. Prinzipiell wird Euer StB in diesem Fall eine kopie des Belegs zur Deiner Lohnabrechnung nehmen, das Original zum Kassenbuch legen und kommt somit der ausführlichen Aufzeichnungspflicht gegenüber dem FA nach. Ist also möglich.
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Memnoch
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#8

16.11.2011, 16:59

:thx

Das ging aber fix!

Ich gehe davon aus, daß Du Dir ganz sicher bist... Habe nämlich eigentlich überhaupt keine Lust, dieses Thema hier im Büro noch einmal anzuschneiden.

Dachte, wie gesagt, gerade die Methode mit der bloßen Quittung würde zu einer wie auch immer gearteten Versteuerung führen. Wenn ich mir nämlich vorstelle, daß sich meine Werbungskosten dadurch verringern, weshalb es im LSt-Jahresausgleich weniger zurückgibt, möchte ich da auf der ganz ganz sicheren Seite sein. Sonst bleiben von den 44 Euro am Ende nicht mehr allzu viel übrig.
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#9

16.01.2012, 19:46

Ich bekomme seit ein paar Monaten auch eingereichte Tankquittungen (max. 44 € steuerfrei) erstattet. Bei mir erscheinen diese nicht auf der monatlichen Lohnabrechnung - ist nach Sicht unseres Steuerbüros nicht erforderlich, da es eine Sachzuwendung sei.

Vielleicht weiß das jemand:
Müssen die Quittungen wirklich genau 44 € betragen? Oder kann ich auch eine über 50 € einreichen und bekomme nur 44 € erstattet?

Hab nämlich heute getankt - für 44,01 € :lol:
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AnjaZ
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#10

16.01.2012, 19:56

Ich bekomme einen Kindergartenzuschuss in Höhe der Kigagebühren auf meinen Lohn dazu. Das ist brutto für netto. Ich muss aber dazu die Rechnung (Jahresrechnung) des Kiga einreichen.
Gruß Anja
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