Hi,
kann man mit dem EGVP auch normale Schriftsätze, die man über Word und Kanzleisoftware geschrieben und gespeichert hat als Anlage per EGVP an Verwaltungsgerichte und auch weiteren teilnehmenden Gerichten und Behörden z.B. auch Registergerichte bei den Amtsgerichten schicken?
Der gespeicherte Schriftsatz hat ja dann keine Unterschrift. Gilt die Unterschrift dann automatisch als erteilt, weil über das EGVP ja über Signaturkarte übermittelt wird?
Und noch eine Frage:
Kann man, wenn man nur eine Signaturkarte hat, trotzdem gleich mehrere Computer mit dem EGVP ausstatten? Ist es nicht so dass man pro Signaturkarte nur 1 EGVP-Fach einrichten kann?
Würden dann also z.B. bei 5 Rechnern und nur 1 Signaturkarte alle 5 Rechner mit ein und dem selben Postfach eingerichtet werden können?
Bin für jeden Hinweis dankbar.
viele Grüße
Schriftsätze (keine MB-Anträge) per EGVP versenden?
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3584
- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
doch soweit ich das hier -> http://www.egvp.de/gerichte/index.php" target="blank
gesehen habe, bieten das schon ein paar Gerichte an. Allerdings muss ich gestehen, dass wir das noch nie gemacht haben. Aber das liegt wohl hauptsächlich darin, dass hier in Bayern nur das Zentrale Mahngericht und die Registergerichte dies anbieten.
Was Deine Frage zur Einrichtung betrifft, so ist es denke ich so, dass Du EGVP schon an mehreren Plätzen einrichten kannst, in das Postfach loggst Du dich ja quasi online ein. Du brauchst dann ja aber für denen ARbeitsplatz ein Signaturlesegerät, denn die reine Signaturkarte nützt Dir da ja nichts.
gesehen habe, bieten das schon ein paar Gerichte an. Allerdings muss ich gestehen, dass wir das noch nie gemacht haben. Aber das liegt wohl hauptsächlich darin, dass hier in Bayern nur das Zentrale Mahngericht und die Registergerichte dies anbieten.
Was Deine Frage zur Einrichtung betrifft, so ist es denke ich so, dass Du EGVP schon an mehreren Plätzen einrichten kannst, in das Postfach loggst Du dich ja quasi online ein. Du brauchst dann ja aber für denen ARbeitsplatz ein Signaturlesegerät, denn die reine Signaturkarte nützt Dir da ja nichts.
- advocatus diaboli
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 837
- Registriert: 25.05.2007, 21:24
- Beruf: Assessor / Beamter
- Wohnort: vorvorletztes Büro am Ende des Ganges
Warum ist die Frage auf zwei Foren gesplittet?
http://www.rechtspflegerforum.de/showth ... nmeldungen..." target="blank.
http://www.rechtspflegerforum.de/showth ... nmeldungen..." target="blank.