Bewertung Arbeitszeugnis

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Putt_Putt
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#1

26.09.2011, 11:45

Hallo. Ich habe heut mein Arbeitszeugnis diktiert bekommen. Wie findet ihr es?Ich darf es nochmal bearbeiten. Also eigentlich find ich es sehr gut: :thx

Arbeitszeugnis

Frau xxx, geboren am xxx, wurde vom xxx bis zum xxx in meiner Kanzlei zur Rechtsanwaltsfachangestellten ausgebildet. Im An-schluss war sie vom xxx bis zum xxx als Rechtsanwaltsfachangestellte bei mir tätig.

Frau xxx hat bereits frühzeitig in der Ausbildung selbstständig im Erbrechtsdezernat die Nachlasspflegschaftsvorgänge bearbeitet, wozu die Abwicklung der Nachlasspflegschaften einschließlich der Führung der Korrespondenz, der Berichtserstellung für das Gericht nebst Verwaltungsabrechnungen und Erstellung der Nachlassverzeichnisse gehörte. Darüber hinaus hat sie Erbauseinandersetzungsverträge entworfen und in Eigenregie die Erbenermittlung im In- und Ausland betrieben.

Das Zwangsvollstreckungsdezernat führte Frau xxx ab dem letzten Drittel ihrer Ausbildung bis heute eigenständig mit durchschnittlich 250 Zwangsvollstreckungs-vorgängen.

Im allgemeinen Zivildezernat war Frau xxx mit der Anfertigung von Schriftsät-zen nach Phonodiktat, der Fristenkontrolle, der Terminüberwachung und des Tele-fonverkehrs betraut. Einfach gelagerte zivilrechtliche Vorgänge hat Frau xxx zum Schluss ihrer Ausbildung im Rahmen ihrer Tätigkeit als Rechtsanwaltsfachan-gestellte eigenständig bearbeitet, wozu auch die Fertigung von Klageentwürfen und den darauffolgenden Schriftsätzen gehörte.

Für das Strafrechtsdezernat wie auch für die übrigen Dezernate hat Frau xxx im Rahmen ihrer Ausbildung zunächst unter Anleitung, später eigenständig, die Kos-tenfestsetzung wie auch die gebührenrechtliche Abwicklung der Mandatsverhältnis-se durchgeführt.

In der Rechtsanwaltskanzlei werden das Rechtsanwaltsprogramm RA-Micro und die Microsoft-Office-Programme verwendet. Frau xxx wusste mit dem Program-men sehr gut umzugehen und diese sehr effektiv anzuwenden.

Frau xxx hat seit dem Jahr 2011 die Buchführung mit dem Programm RA-Micro eigenständig und gewissenhaft durchgeführt und die Umsatzsteuervoranmeldung erstellt.

Sämtliche Tätigkeiten hat Frau xxx immer sehr sorgfältig und genau bearbeitet. Frau xxx war sehr zuverlässig und hat die Tätigkeiten zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Schon während der Ausbildung habe ich festgestellt, dass Frau xxx diesen Beruf mit sehr großer Begeisterung erlernen wollte, was sich nicht nur in ihren schulischen Bestleistungen widerspiegelt, sondern auch später in ihrer sehr guten Arbeitsleistung als Rechtsanwaltsfachangestellte.

Frau xxx verlässt die Kanzlei auf eigenen Wunsch und einvernehmlich.Ich wünsche ihr für die Zukunft alles Gute.
rea1979
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#2

26.09.2011, 12:06

Also ich würde sagen, daran gibt es nix zu mäkeln! Das sollte doch einer Note 1 entsprechen.
Ich denke damit kannst du sehr zufrieden sein.
PB1604
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#3

26.09.2011, 12:06

Frage: Seid wann bist Du ausgelernt? Wenn das schon länger als sagen wir mal einem Jahr her ist, würde ich mir ein Ausbildungszeugnis und ein Arbeitszeugnis erteilen lassen. Das Zeugnis ist so sehr stark auf die Ausbildung gerichtet, gar nicht auf die Arbeit danach. Und wenn Du nach der Ausbildung schon länger arbeitest, ist das ja wichtiger!!!

Die Punkte, die betreffen, was Du gemacht hast, sind schon gut.
Was mir noch ein bischen zu wenig wäre, wären Ausführungen zu Deiner Leistung. Ich finde meine Übersicht dazu aber gerade nicht, sonst könnte ich Dir näheres schreiben.
"zu meiner vollsten Zufriedenheit" ist aber in jedem Fall die Note sehr gut!
***Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Putt_Putt
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#4

26.09.2011, 12:08

ich bin jetzt seit drei monaten ausgelernt erst
PB1604
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#5

26.09.2011, 12:19

Ja gut, dann geht das in ein Zeugnis. Aber ich muss mal meine Übersicht suchen. Mir fehlen in dem Zeugnis die Angaben zu deinem persönlichen Verhalten. Was das fachliche betrifft ist es halt super.
***Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Putt_Putt
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#6

26.09.2011, 12:21

das ist nett :) danke :)
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Lómadia
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#7

28.09.2011, 07:57

Wie PB1604 schon schrieb, sollte etwas zum Sozialverhalten geschrieben werden, wie z.B.:

Aufgrund ihres freundlichen, offenen Wesens sowie ihrer Teamfähigkeit war Frau XX eine geschätzte Mitarbeiterin. Ihr Verhalten gegenüber
Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mandanten war stets vorbildlich.

Im Schluss-Absatz fehlt das Bedauern, das sollte nach Möglichkeit noch ergänzt werden, z.B:

Frau xxx verlässt die Kanzlei auf eigenen Wunsch und einvernehmlich. Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr und wünschen ihr für die berufliche
und private Zukunft alles Gute und viel Erfolg.
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