Fristberechnung bei Fristverlängerung

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Lorima
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#1

21.09.2011, 21:30

Hallo, ich stehe absolut auf dem Schlauch: Wenn ein Antrag auf Fristverlängerung bewilligt wird,
wann beginnt diese Fristverlängerung? Ab dem Ende der ursprünglichen Frist oder ab dem Zugang der Bewilligung
der Fristverlängerung? Ich tendiere zu Letzterem. Also ab dem Zugang der Bewilligung der Fristverlängerung.
Wenn möglich bitte mit entsprechender Quellenangabe

Vielen Dank

Gruß
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Lämmchen
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#2

21.09.2011, 21:36

Was habt Ihr denn beantragt? Wenn Ihr beantragt habt, die Frist z. B. um zwei Wochen zu verlängern, dann läuft die Frist zwei Wochen nach dem ursprünglichen Fristende ab.

Stell doch bitte den Antrag mal rein sowie die Antwort des Gerichts dazu.
Liebe Grüße

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RechtsKnecht
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#3

21.09.2011, 21:36

Geht beides. Der Richter kann das frei verfügen. Generell denkbar wären für mich drei Varianten:
"Fristverlängerung um 2 Wochen" (=normale Frist + 2 Wochen)
"Fristverlängerung bis zum [DATUM]" (=Frist geht bis [DATUM])
"Frist wird verlängert auf 2 Wochen ab Verfügungsdatum" (=Frist läuft 2 Wochen nach Verfügung ab)

Bei uns in der Gegend wird fast immer Variante 1 gewählt, manchmal Variante 2 (nur wenige Richter). Rechtlich möglich ist aber alles, was bestimmbar ist.
Schau dir an, was in der Verfügung steht und wende es an.

Ich glaube nicht, dass Variante 3 wirklich irgendwo genutzt wird.

Edit: Variante 1 wird meistens wohl auch nur gewählt, weil die Anwälte das in der Form beantragen. Die Verfügung liest sich dann meist wie ein etwas ausführlicheres "Ok"
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Lämmchen
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#4

21.09.2011, 21:40

RechtsKnecht hat geschrieben: Edit: Variante 1 wird meistens wohl auch nur gewählt, weil die Anwälte das in der Form beantragen. Die Verfügung liest sich dann meist wie ein etwas ausführlicheres "Ok"
Genial hierbei ist das LG München. Da gibts einen Stempel "Genehmigt". :lol:
Liebe Grüße

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RechtsKnecht
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#5

21.09.2011, 21:47

Lämmchen hat geschrieben:Genial hierbei ist das LG München. Da gibts einen Stempel "Genehmigt". :lol:
So weit isses bei uns zum Glück noch nicht. Da gibts wenigstens immer ne schöne Copy&Paste Verfügung.
Lorima
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#6

21.09.2011, 21:52

Ursprünglich wurde uns eine Frist von drei Wochen gesetzt, die aber um zwei Wochen verlängert werden musste. Ich habe den Antrag auf Fristverlängerung dem Gericht zugesandt und erst am heutigen Tage von der Bewilligung erfahren. Die ursprüngliche Frist lief bereits am 16.09.2011 ab. Den Antrag habe ich dem Gericht am 12.09.2011 zukommen lassen. Aber eben erst heute (5 Tage nach Ablauf der ursprünglichen Frist) von der Bewilligung erfahren. Ansich sollte es ja so sein, dass die Fristverlängerung mit dem Ende der urspünglichen - in unserem Fall dreiwöchigen - Frist zu laufen beginnt. Aber in meinem Fall habe ich ja nun 5 Tage quasi verloren. Mir fehlt schlicht die nötige Praxis, um so einen Sachverhalt zu beurteilen, vielleicht kann man mir ja hier jemand weiterhelfen..:)
rosa

#7

21.09.2011, 21:55

wenn ihr beantragt habt, die Frist um 2 Wochen zu verlängern, dann läuft sie 2 Wochen nach Ablauf der ersten Frist ab! Auch wenn ihr am Tag des Posteingangs schon wisst, dass der Mdt bsp. in Urlaub ist und ihr keine Rspr. halten könnt, dann könntet ihr ja schon direkt Verlängerung beantragen. was ich damit sagen will, die Tage VOR eigentlichem Fristablauf spielen keine Rolle. Wenn das Gericht jetzt schreibt, dass antragsgemäß die Frist um 2 Wochen verlängert wurde, dann habt ihr insgesamt 5 Wochen ab Zustellung Zeit
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Lämmchen
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#8

21.09.2011, 21:56

Dann nimmst Du zu Deinem ursprünglichen Fristende zwei Wochen dazu. Im Normalfall handhaben wir es so, dass wir zum Ablauf der Frist bei Gericht anrufen und nachfragen.
Liebe Grüße

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Jupp03/11

#9

21.09.2011, 22:01

Lämmchen hat geschrieben:Dann nimmst Du zu Deinem ursprünglichen Fristende zwei Wochen dazu. Im Normalfall handhaben wir es so, dass wir zum Ablauf der Frist bei Gericht anrufen und nachfragen.
Alles andere ich auch unverantwortlich und wer es nicht macht, ich sag nur Knüppel
Lorima
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#10

21.09.2011, 22:04

Danke für die Antworten!! :) Meine Frage zielte in erster Linie darauf ab zu erfahren wie die Tatsache, dass ich die Bewilligung erst 5 Tage nach Ablauf der ursprünglichen Frist erhalten habe, in die Fristberechnung einfliesst. Also habe ich Euch richtig verstanden, dass diese Verzögerung seitens des Gerichts keinen Einfluss auf die Berechnung hat, sondern die Frist vielmehr ab dem Ende der ursprünglichen Frist schlicht um die von mir beantragten zwei Wochen verlängert wird? Nun denn..dann habe ich aufgrund dieser Verzögerung seitens des Gerichts ganze 5 Tage verloren. Die hätten doch schneller reagieren können..immerhin habe ich denen meinen Antrag 4 Tage vor Ablauf der Frist zukommen lassen..Es wäre ein Leichtes gewesen schneller zu reagieren...
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