Gerichtliche Geltendmachung verjährter Ansprüche

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Andreas

#1

13.02.2006, 10:20

OLG Celle, 09.11.2005, 3 U 83/05 :

Anwälte müssen Mandanten von der gerichtlichen Geltendmachung verjährter Forderungen abhalten

Rechtsanwälte müssen Mandanten, die die gerichtliche Geltendmachung von bereits verjährten Ansprüchen begehren, von der Rechtsverfolgung abhalten. Hierbei genügt es nicht, dass der Anwalt seinen Mandanten auf die allgemeinen Prozessrisiken aufmerksam macht. Er muss seinem Mandanten vielmehr von der konkreten Rechtsverfolgung in der bestimmten Sache abraten.

Quelle:
www.otto-schmidt.de/1870.html
Zuletzt geändert von Andreas am 21.06.2006, 14:42, insgesamt 1-mal geändert.
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happykitcat
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#2

13.02.2006, 10:29

Hi Andreas,

:thx wie immer für deine Recherche. Werde mir mal die Quelle zu Gute führen und meinem Chefchen zur Kenntnisnahme vorlegen. :wink:

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze2
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wifey
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#3

13.02.2006, 11:54

und ich werd's mir einfach merken, da sich mein Chefchen nicht dafür interessiert sondern so was alles in meinen Verantwortungsbereich fällt!
:pcwink

Ach ja, und natürlich auch ein :thx @ Andreas
Viele Grüße

ich
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Schnecke
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#4

13.02.2006, 12:04

:thx für die Info werde es meinem Chef auch mal vorlegen!
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
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