OLG Celle, 09.11.2005, 3 U 83/05 :
Anwälte müssen Mandanten von der gerichtlichen Geltendmachung verjährter Forderungen abhalten
Rechtsanwälte müssen Mandanten, die die gerichtliche Geltendmachung von bereits verjährten Ansprüchen begehren, von der Rechtsverfolgung abhalten. Hierbei genügt es nicht, dass der Anwalt seinen Mandanten auf die allgemeinen Prozessrisiken aufmerksam macht. Er muss seinem Mandanten vielmehr von der konkreten Rechtsverfolgung in der bestimmten Sache abraten.
Quelle:
www.otto-schmidt.de/1870.html
Gerichtliche Geltendmachung verjährter Ansprüche
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Hi Andreas,
wie immer für deine Recherche. Werde mir mal die Quelle zu Gute führen und meinem Chefchen zur Kenntnisnahme vorlegen.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
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schau immer nach vorne, nie zurück
Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
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für die Info werde es meinem Chef auch mal vorlegen!
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
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