Nichteinhaltung der Ladungsfrist

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grete
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#1

22.03.2007, 10:11

Hallo,

habt Ihr das schon einmal gehabt?
Unsere Anwältin ist von Frankfurt nach Mühlhausen (Thür.) angereist. Dort hat man ihr vor der Verhandlung mitgeteilt, dass der Termin
nicht stattfindet.

Kann ich hier die tatsächlich entstandenen Kosten nach Mühlhausen
dem Gericht gegenüber geltend machen? Evtl. fiktive Reisekosten?

Wer hat so was schon einmal geltend gemacht?
StineP

#2

22.03.2007, 10:27

Darf ich mal fragen, ob das Gericht abgeladen hat und einfach nur vergessen hat, euch die Abladung zu schicken oder wie ist das abgelaufen?
grete
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#3

22.03.2007, 10:33

Das Gericht hat einfach vergessen uns einen Tag vorher Bescheid zu geben. Somit wurde der Termin am Terminstage (leider nach einer 4-stündigen Anreise) von Amts wegen (wegen Nichteinhaltung der Ladungsfrist (aufgrund der Häufung von Erkrankungen in den Geschäftstelle) aufgehoben.
StineP

#4

22.03.2007, 10:46

Hm..... Also ich würde grundsätzlich mal sagen, hier bestehen Ansprüche aus § 839 BGB...... Amtshaftung

Ich würde das Gericht anschreiben:

......... aufgrund des Verschuldens des Gerichts wurde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin/des Klägers nicht mitgeteilt, dass der Termin vor dem Gericht am.......... aufgehoben wurde. der Prozessbevollmächtigten sind unverschuldet dadurch folgende Kosten entstanden

Fahrtkosten..
Abwesenheitspauschale.

Dann wart, was das Gericht dazu sagt. Auf dem üblichen Wege würde ich die Kosten "durchboxen" - im schlimmsten Fall Amtshaftungsklage.
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Tigerentchen
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#5

22.03.2007, 10:47

Das würde ich auch so machen. Evtl. kann man sogar noch Verdienstausfall erstattet verlangen; schließlich hätte sie in der Zeit in der Kanzlei arbeiten können.
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
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dundine
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#6

22.03.2007, 10:50

theoretisch müssten die das wirklich erstatten... aber hier würde mich die realität mal interessieren....
grete
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#7

22.03.2007, 11:07

Danke!
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schneeflocke
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#8

22.03.2007, 11:47

Wenn mein Chef weiter weg zu einem Gerichtstermin muß, darf ich immer am Vortrag anrufen und fragen, ob auch wirklich alles stattfinden wird und alles in "trockenen Tüchern" ist.

Find ich persönlich zu übertrieben, denn meist läuft ja alles rund, aber das eine oder andere mal wurde Chef die stundenlange Anreise erspart, wie hier im vorliegenden Fall leider nicht.

Auch wenn ich still vor mich hinmecker beim Anrufen, werde ich es weiter zukünftig brav machen.
:)


Schneeflocke
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