Beglaubigte Abschriften sonstiger Dokumente durch RA
Verfasst: 25.05.2011, 11:10
Hallo!
Kann der Rechtsanwalt auch für den sonstigen Schriftverkehr beglaubigte Abschriften "zwecks Zustellung" erteilen?
Hintergrund: In einer Nachlassang. soll eine Bank Auskunft über vorhandene Konten des Erbl. erteilen. Hierfür möchte Sie die Originale der RA-Vollmachten, begl. Kopien der Personalausweise (im Original) und eine beglaubigte Kopie des Erbscheins. Ich würde jetzt versuchen, eine anwaltlich beglaubigte Abschrift des Erbscheins einzureichen. Davon mal ab, dass ich nicht weiß ob der Bank das genügt, würde mich interessieren, ob man das so machen kann (beglaubigte Kopien von anderen Dokumenten außer Schriftsätzen).
Danke
Kann der Rechtsanwalt auch für den sonstigen Schriftverkehr beglaubigte Abschriften "zwecks Zustellung" erteilen?
Hintergrund: In einer Nachlassang. soll eine Bank Auskunft über vorhandene Konten des Erbl. erteilen. Hierfür möchte Sie die Originale der RA-Vollmachten, begl. Kopien der Personalausweise (im Original) und eine beglaubigte Kopie des Erbscheins. Ich würde jetzt versuchen, eine anwaltlich beglaubigte Abschrift des Erbscheins einzureichen. Davon mal ab, dass ich nicht weiß ob der Bank das genügt, würde mich interessieren, ob man das so machen kann (beglaubigte Kopien von anderen Dokumenten außer Schriftsätzen).
Danke