§ 1 - Tätigkeit
Frau/Herr ..... ist in der Rechtsanwaltskanzlei ........ als Rechtsanwaltsfachangestellte tätig.
§ 2 - Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses
1. Das Beschäftigungsverhältnis beginnt am ......und ist unbefristet. Eine Probezeit ist nicht vereinbart.
2.Beide Parteien vereinbaren die Geltung der jeweils gültigen gesetzlichen Kündigungsfristen und Kündigungstermine. Durch die Kündigungserkärung wird die Befugnis begründet, die Mitarbeiterin unter Fortzahlung ihrer Bezüge von der Arbeitsleistung freizustellen.
3. Der Arbeitsvertrag endet spätestens mit Ablauf des 65. Lebensjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
§ 3 - Arbeitszeit
Die tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden.
§ 4 - Vergütung
Die monatliche Bruttovergütung beträgt € ....... Sie ist zahlbar zum Ende eines jeden Monates.
§ 5 - Arbeitsverhinderung
Es gelten die Verpflichtungen gem. § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetztes. Ein Abdruck des Gesetzestextes liegt dem Vertrag an.
§ 6 - Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall
1. Wird ......durch Krankheit oder Unfall an der Arbeitsleistung gehindert, ohne dass Sie ein Verschulden trifft, so erhält sie Gehaltsfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz in seiner jeweiligen Fassung.
2. Als Gegenleistung tritt .......ihre Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung durch einen Dritten insoweit ab, als die Kanzlei Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall leistet.
§ 7 - Erholungsurlaub
Frau/Herr ...hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 25 Arbeitstagen.
§ 8 - Verschwiegenheitspflicht
Frau/Herr...... verpflichtet sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten und Vorgänge, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, Stillschweigen zu bewahren.
§ 9 - Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berüht. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine Regelung zu treffen, die der ursprüngliche gewollten Bestimmung in ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Parteiinteressen am nächsten kommt.
ich hoffe, es hilft ein bisschen