Arbeitsvertrag RA-Angestellte

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
minka
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 13
Registriert: 16.11.2008, 20:05

#1

26.04.2011, 16:14

Hallo zusammen,
mein Chef will sich die Arbeit sparen, einen Arbeitsvertrag für RA-Angestellte zu diktieren. Hat jemand eine entsprechende Vorlage?
Vielen Dank im Voraus.
Liebes
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 47
Registriert: 13.03.2009, 17:17

#2

26.04.2011, 16:21

§ 1 - Tätigkeit

Frau/Herr ..... ist in der Rechtsanwaltskanzlei ........ als Rechtsanwaltsfachangestellte tätig.


§ 2 - Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses

1. Das Beschäftigungsverhältnis beginnt am ......und ist unbefristet. Eine Probezeit ist nicht vereinbart.

2.Beide Parteien vereinbaren die Geltung der jeweils gültigen gesetzlichen Kündigungsfristen und Kündigungstermine. Durch die Kündigungserkärung wird die Befugnis begründet, die Mitarbeiterin unter Fortzahlung ihrer Bezüge von der Arbeitsleistung freizustellen.

3. Der Arbeitsvertrag endet spätestens mit Ablauf des 65. Lebensjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf.


§ 3 - Arbeitszeit

Die tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden.


§ 4 - Vergütung

Die monatliche Bruttovergütung beträgt € ....... Sie ist zahlbar zum Ende eines jeden Monates.

§ 5 - Arbeitsverhinderung

Es gelten die Verpflichtungen gem. § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetztes. Ein Abdruck des Gesetzestextes liegt dem Vertrag an.




§ 6 - Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall

1. Wird ......durch Krankheit oder Unfall an der Arbeitsleistung gehindert, ohne dass Sie ein Verschulden trifft, so erhält sie Gehaltsfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz in seiner jeweiligen Fassung.

2. Als Gegenleistung tritt .......ihre Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung durch einen Dritten insoweit ab, als die Kanzlei Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall leistet.


§ 7 - Erholungsurlaub

Frau/Herr ...hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 25 Arbeitstagen.


§ 8 - Verschwiegenheitspflicht

Frau/Herr...... verpflichtet sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten und Vorgänge, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, Stillschweigen zu bewahren.


§ 9 - Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berüht. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine Regelung zu treffen, die der ursprüngliche gewollten Bestimmung in ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Parteiinteressen am nächsten kommt.



ich hoffe, es hilft ein bisschen :-)
minka
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 13
Registriert: 16.11.2008, 20:05

#3

26.04.2011, 16:40

Perfekt, vielen vielen Dank!
grommelie
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1009
Registriert: 20.03.2009, 11:23
Beruf: ReFa
Wohnort: Landkreis Harz

#4

26.04.2011, 16:59

Ich verstehe nicht, dass manche Anwälte ihre Arbeit nicht mal selbst machen :roll:
gkutes

#5

26.04.2011, 17:21

im Vertrag fehlt noch das Urlaubsgeld :mrgreen:
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#6

26.04.2011, 21:20

sofern vorhanden ;-) (und wo ist das Weihnachtsgeld?)

also ich hätte da auch noch einen, sofern noch gewünscht, da ist auch ne Regelung zum Thema Urlaub..

edit: ich frage mich grade, was du denn für einen Vertrag hast? (Ist das ne neu gegründete Kanzlei?)
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#7

26.04.2011, 21:28

Ich würde noch die Anzahl der Urlaubstage erhöhen, wenn ich den Vertrag vorlege. :mrgreen:
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
gustav01
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 20.04.2011, 13:24
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#8

28.04.2011, 12:40

Ich versteh das auch nicht, dass sich der Anwalt, bei dem Du arbeitest, so wenig Zeit für Dich nimmt. Das ist seine Pflicht, sich um so etwas wie einen Anstellungsvertrag selbst zu kümmern.
Man hilft ja gerne - aber das ist zu viel der Unterstützung.
Goldlöckchen

#9

28.04.2011, 12:48

Ich hab meinen Vertrag damals auch selbst entworfen und geschrieben. Und bin ich deswegen gestorben? Nein.
grommelie
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1009
Registriert: 20.03.2009, 11:23
Beruf: ReFa
Wohnort: Landkreis Harz

#10

28.04.2011, 15:53

Nun Rapunzel, wenn das ein Kanzleiinterna ist - kein Problem.
Hier allerdings zu posten, dass der Rechtsanwalt keine Lust hat zu diktieren und sich dann hier ein Muster geben zu lassen, na ich weiß nicht :?
Antworten