Wen berührt dieses leidige Thema mit der RSV nicht?!
Gerichtlich wurde festgestellt, dass die Gegenseite die Hälfte der Kosten zu tragen. Nun haben wir uns schon von der RSV die Gebühren geholt. Jetzt hatte ich die Gegenseite angeschrieben, dass sie aufgrund des Ausgleiches der RSV den häftigen Betrag, zu dem sie durch das Gericht verpflichtet sind, an die RSV ausgleichen.
Nun kam die Rechnung von der Gegenseite zurück mit dem Text: "Für das Antragsverfahren (vorgerichtliche Kosten) besteht kein Erstattungsanspruch. ... Für das Klageverfahren hat die RSV die Kosten beglichen."
Soll ich KFA stellen, damit ein Erstattungsanspruch besteht? Was kann man der Gegenseite ich solchen Angelegenheiten erwidern?
Habt Ihr sowas auch schon gehabt?
Gegenseite weigert sich zu zahlen, weil RSV gezahlt hat
- DieAnja
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- Zonnie
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Also das hab ich echt noch nie gehabt, Kostenausgleichsantrag sollte auf jeden Fall gestellt werden.
Auf was für Ideen die manchmal kommen.... Ist doch logisch, dass man sich die Gebühren zunächst vom Mandanten bzw. dessen Rechtsschutz ausgleichen lässt und dann von der Gegenseite erstattet bekommt.
Auf was für Ideen die manchmal kommen.... Ist doch logisch, dass man sich die Gebühren zunächst vom Mandanten bzw. dessen Rechtsschutz ausgleichen lässt und dann von der Gegenseite erstattet bekommt.
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Seneca
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Ja.DieAnja hat geschrieben:Soll ich KFA stellen, damit ein Erstattungsanspruch besteht?
Im Moment würde ich nichts erwidern, sobald der KfB vorliegt, würde ich noch genau einmal zur Zahlung auffordern und dann vollstrecken.DieAnja hat geschrieben:Was kann man der Gegenseite ich solchen Angelegenheiten erwidern?
Ja, so ähnlich, wir hatten aber schon den KfB und die Gegenseite wollte trotzdem nicht zahlen, weil wir das Geld ja schließlich schon bekommen hätten ("Dafür sind doch die Versicherungen da!"). Die Rechtschutz hat schließlich die Kosten selbst vollstreckt.DieAnja hat geschrieben:Habt Ihr sowas auch schon gehabt?
- Schäfchen86
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Naja, es ist ja so, dass die RSV sich ihre gebühren, die sie an den RA z. B. gezahlt hat, sekbst wiederholen muss.
also, wenn die RSV eure gebühren an euch gezahlt hat, und das genau die kosten sind, die die ggs zahelen soll, dann muss die RSV sich da selber drum kümmern. wenn ich das jetzt überhaupt richtig verstanden habe
liebe grüße
das schaf
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- DieAnja
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ja, der meinung bin ich auch. gibt es die möglichkeit, den forderung aus dem KFB an die RSV abzutreten?
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vielleicht mit einer abtretungserklärung? frag doch mal bei der rsv nach, wie die das sonst machen.die haben das bestimmt öffter
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Die RS hat aber nicht die Möglichkeit die Kosten festsetzen zu lassen, weil sie mit dem Verfahren an sich nichts zu tun hat, also keine Partei des Verfahrens ist. Der Gebührenanspruch besteht immer gegenüber der eigenen Partei. Dass diese gegenüber ihrer RS einen Erstattungsanspruch hat, steht auf einem ganz anderen Blatt und hat den Gegner nicht zu interessieren.Schäfchen86 hat geschrieben:Naja, es ist ja so, dass die RSV sich ihre gebühren, die sie an den RA z. B. gezahlt hat, sekbst wiederholen muss.
also, wenn die RSV eure gebühren an euch gezahlt hat, und das genau die kosten sind, die die ggs zahelen soll, dann muss die RSV sich da selber drum kümmern. wenn ich das jetzt überhaupt richtig verstanden habe
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Also schleunigst KFB beantragen und ich würde auch sofort vollstrecken. Warum nochmals anschreiben? Die Gegenseite hat bekundet nicht zahlen zu wollen, also selber schuld. :twisted:
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- DieAnja
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:twisted: hehe
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hmm... stimmt acuh wieder
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Jein. Ich würde auch sofort ohne wenn und aber einen KfB erwirken, zeitgleich aber die RSV anschreiben und ihr den Sachverhalt schildern mit der Bitte um Mitteilung, ob sie aus dem bereits beantragten KfB selbst vollstrecken möchten. Ihr habt Eure Kohle ja. Wenn die RSV möchte, dass Ihr vollstreckt, dann sollen sie gleich mal genau dafür Deckungszusage erteilen, wenn nicht, dann kriegen sie den KfB.Pepples hat geschrieben:Die RS hat aber nicht die Möglichkeit die Kosten festsetzen zu lassen, weil sie mit dem Verfahren an sich nichts zu tun hat, also keine Partei des Verfahrens ist. Der Gebührenanspruch besteht immer gegenüber der eigenen Partei. Dass diese gegenüber ihrer RS einen Erstattungsanspruch hat, steht auf einem ganz anderen Blatt und hat den Gegner nicht zu interessieren.
Also schleunigst KFB beantragen und ich würde auch sofort vollstrecken. Warum nochmals anschreiben? Die Gegenseite hat bekundet nicht zahlen zu wollen, also selber schuld. :twisted:
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.