Hallo Ihr Lieben
Ich hab leider folgendes Problem:
Wir haben etliche Pfübs gemacht in einer Sache. Jetzt haben wir von den verschiedenen Gerichtsvollziehern ihre entstandenen Kosten mitgeteilt bekommen und ich habe die bei RA-Micro in das Kostenblatt eingetragen bei Honorarauslagen.
Jetzt möchte ich dem Mandanten eine Vorschussrechnung schicken, aber da kann ich die Honorarauslagen nicht anklicken, das geht wohl nur bei einer Schlussrechnung.
Jetzt meine Frage: Die GVZ-Kosten müssen doch versteuert werden oder? Ich kann die nicht bei Gerichtskosten und sonstige Auslagen eingeben oder?
Habt ihr einen Trick wie ich das Programm überlisten kann oder wird mir keine andere Möglichkeit bleiben als eine Schlussrechnung zu stellen, damit die GVZ-Kosten mit in die Rechnung kommen?
schon mal für die Antworten.
Honorarauslagen RA-Micro
- skugga
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Die GVZ-Kosten haben bei den Honorarauslagen nix zu suchen, da gehört z. B. die Aktenversendungspauschale hin. Die GVZ-Kosten sind bei Auslagen einzutragen.Luise153 hat geschrieben:Jetzt meine Frage: Die GVZ-Kosten müssen doch versteuert werden oder? Ich kann die nicht bei Gerichtskosten und sonstige Auslagen eingeben oder?
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Skugga,
ich muss da aber auch noch mal nachfragen. Ich hab auf dem letzten Seminar gelernt, dass die GVZ-Kosten nur dann Auslagen sind, wenn der Gerichtsvollzieher unmittelbar über oder unter der Kostenrechnung vermerkt hat, dass Kostenschuldner der Gläubiger ist. Wenn dieser Satz fehlt, sollten die Gerichtsvollzieher nach herrschender Meinung des Finanzamtes versteuert werden. Dies ist uns bereits mehrmals bei Seminaren regelrecht eingetrichtert worden.
Was stimmt denn eigentlich nun. Wir buchen seit dem Gerichtsvollzieherkosten, wo bei der Kostenrechnung nicht vermerkt ist, dass Kostenschuldner der Gläubiger ist, diese als Honorarauslagen, damit diese dann in der Rechnung versteuert werden.
ich muss da aber auch noch mal nachfragen. Ich hab auf dem letzten Seminar gelernt, dass die GVZ-Kosten nur dann Auslagen sind, wenn der Gerichtsvollzieher unmittelbar über oder unter der Kostenrechnung vermerkt hat, dass Kostenschuldner der Gläubiger ist. Wenn dieser Satz fehlt, sollten die Gerichtsvollzieher nach herrschender Meinung des Finanzamtes versteuert werden. Dies ist uns bereits mehrmals bei Seminaren regelrecht eingetrichtert worden.
Was stimmt denn eigentlich nun. Wir buchen seit dem Gerichtsvollzieherkosten, wo bei der Kostenrechnung nicht vermerkt ist, dass Kostenschuldner der Gläubiger ist, diese als Honorarauslagen, damit diese dann in der Rechnung versteuert werden.
LG Moli