Privathaftpflicht verweigert Zahlung - Feststellungsklage?

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Jungundahnungslos
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#1

09.03.2011, 09:34

Guten Morgen,
wie würdet Ihr es machen, wenn eine Privathaftpflicht die Zahlung an den Geschädigten wegen angeblichen Vorsatzes verweigert?
Eine Feststellungsklage erheben (könnte das Feststellungsinteresse fehlen?) oder Leistungsklage (aber wäre der Schädiger überhaupt aktivlegitimiert und vor allem, wie sähe dann der Klageantrag aus?).
Hatte jemand schonmal so einen Fall?
VG und noch einen schönes Tag.
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Pepples
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#2

09.03.2011, 10:54

Da die Privathaftpflicht keine gesetzlich vorgeschrieben Versicherung ist, kann die m.E. nicht direkt verklagt werden, sondern nur der Schädiger. Was und wie der dann mit seiner Versicherung regelt, ist sein Problem.
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Soenny
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#3

09.03.2011, 11:45

Genau so ist das :zustimm
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Jungundahnungslos
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#4

09.03.2011, 11:56

Anhand der Antworten hab ich mich wohl, glaub ich, verkehrt ausgedrückt:

Wir vertreten einen Mandanten, dessen (Privat-)Haftpflichtversicherung nicht zahlen will. Dass der Geschädigte sich nur an den Mandanten wenden kann, ist klar.
Die Frage ist doch, wie unser Mandant am besten gegen seine eigene Haftpflichtversicherung vorgehen kann/muss?
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Adora Belle
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#5

09.03.2011, 14:32

Freistellungsklage gegen die eigene Versicherung.
Jungundahnungslos
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#6

09.03.2011, 14:46

:thx
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