Unterschrift Refa Familienrecht

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FreddyB

#1

28.02.2011, 15:58

Hallo zusammen,

hab hier eine familienrechtliche Akte auf dem Tisch. Es geht hier um Kindesunterhalt. Wir vertreten das volljährige Kind. Nun kam die Verteidigungsanzeige mit FV-Antrag vom gegnerischen RA. Hier ist der Wortlaut:

....

zeigen wir die Vertretung des Antragsgegners, Herrn ..., an. Wir werden in der nächsten Woche zu dem Gesuch um VKH Stellung nehmen.

Hochachtungsvoll


...
Rechtsanwalt

Rechtsanwalt in Abwesenheit
i.A. unterzeichnet


Vorname Name

Die Unterschrift ist definitiv nicht von einem RA. Ich hab bei der Kammer nachgefragt, ob jemand mit diesem Namen geführt ist. Darf ich als Refa so was überhaupt unterschreiben? Hätte das nicht der Richter merken müssen? Kann ich hiergegen was unternehmen?

Tschuldigung, viele Fragen, aber das Netz und Foreno haben meine Fragen nicht beantwortet.

Danke Babsi
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nephele
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#2

28.02.2011, 16:01

Ob man das jetzt darf oder nicht, weiß ich gar nicht. Aber ich hab mal in einer Familiensache einen Fristverlängerungsantrag i.A. unterschrieben, weil meine Chefin mit ihrem Sohn im Krankenhaus lag. Ich hab vorher bei Gericht angerufen und abgefragt ob das geht. Und da kam hinterher nix von wegen, das dürfte ich nicht.
Weiß leider aber nicht mehr, was für eine Frist das war.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#3

28.02.2011, 16:04

Naja, bei einer Fristverlängerung kann ja mal ein Auge zugedrück werden, genauso wie bei Übersendung von Unterlagen. :wink:
Aber bei Rechtsmitteln oder Verteidigungsanzeigen finde ich, dass das nicht geht und auch nicht zulässig sein dürfte.
Ich würde im vorliegenden Fall die ordnungsgemäße Verteidigungsanzeige einfach mal pauschal rügen. :twisted:
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Sam29

#4

28.02.2011, 19:06

Das ist eine wirklich gute Frage.
Was darf eine Refa/Reno alles i.A. unterschreiben. Dies würde mich mal interessieren.
Aber warum eigentlich, soll eine Refa/Reno nicht i.A. die zuvor vom RA in Auftrag gegeben Verteidigungsanzeige unterschreiben?
Die Begründung und darauf kommt es an, wird ja dann vom RA gefertigt und auch unterschreiben.
Dieses Thema sollte aber wirklich mal ausdiskutiert und auch belegt werden.
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#5

28.02.2011, 19:18

In den meisten Verfahren des Familiengerichts herrscht ja Anwaltszwang. Ich würde mal aus dem hohlen Bauch sagen, dass da eine Refa keine rechtswirksamen Erklärungen abgeben kann.

Ich find das auch ein interessantes Thema. :senf
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Lämmchen
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#6

28.02.2011, 19:38

Ich sehe das genauso wie online. In Verfahren, in denen Anwaltszwang herrscht würde ich vom Gefühl her auch sagen, dass das nicht geht.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Sam29

#7

28.02.2011, 19:43

Weil uns in dem Beruf Gefühle nichts nutzen, sondern Fakten und Tatsachen, wäre eine entsprechende rechtliche Untermauerung hilfreicher. Ich unterschreibe auch so einiges i.A. und einer meiner RAe ist Familienrechtspezi. Anwaltszwang heisst letzendlich ncihts anderes, als dass man sich von einem Anwalt vertreten lassen muss und sich nicht selbst vertreten kann. Vertreten wird er ja vom RA und dies wird auch angezeigt.

:?: :?:

Also großartig an Entscheidungen habe ich nicht gefunden.
BabyBen

#9

28.02.2011, 20:48

Entscheidungen habe ich auch nicht, aber der Anwaltszwang hat doch Sinn. Es soll jemand rechtlich Kundiges den Prozess führen. Diese Voraussetzungen sind meines Erachtens nicht erfüllt, wenn die Refa unterschreibt. Denn wer soll denn da wissen, dass der Anwalt die Sachen verfasst hat und sich diese zu eigen macht. Ich kenne nur das Bespiel der strafrechtlichen Revision. Wenn dort der Verteidiger auch nur versteckt erkennen läßt, dass er sich die Ausführungen nicht zu eigen macht, ist die Revision unzulässig. Da kann tausendmal seine Unterschrift drunter stehen. Ich würde als Refa die Finger von derlei lassen.
Jupp03/11

#10

28.02.2011, 21:07

Was wäre denn gewesen, wenn der Antragsgegner dieses unterzeichnet hätte?
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