Fristenberechnung Klageerwiderung

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A.J.
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#1

08.02.2011, 19:06

Also wir bekommen das Schreiben vom Gericht, dass wir 2 wochen Zeit haben um anzuzeigen, dass wir die Klage erwidern wollen. Nach Eingang dieses Schreibens. Unser Empfangsbekenntnis ging am 20.01. raus. Wir haben auch gleichzeitig angezeigt, dass wir die Klage erwidern wollen. Also auch im 20.01.2011 Dann steht in dem Gerichtsschreiben 3 Wochen Zeit zur Klageerwiderung nach Anzeige der Vertretungsabsicht. Wann läuft jetzt die Frist ab ?
Also am 10.02.2011 oder ?

HILFE

Grüße A. J.
supibaerchi
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#2

08.02.2011, 19:12

wenn da wirklich steht, nach anzeige der vertretungsabsicht, dann ist der 10.02. richtig.

hab ich noch nie gehabt. sonst steht doch immer weiteren 3 wochen oder so ähnlich
Liebe Grüße
Bärchi
bassai
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#3

08.02.2011, 19:40

Also das hab ich auch noch nie gelesen - Frist nach Anzeige der Verteidigung... Ich vermute mal, dass Du das gerade nicht vor Dir hattest - schau da noch mal nach, im Regelfall berechnet es sich so, dass Du erst die 2 Wochen zur Verteidigungsanzeige hast und dann nochmal 3 Wochen draufzurechnen sind. Aber da musst Du noch mal nachschauen.
gkutes

#4

08.02.2011, 20:11

dito.
deine Ausführungen (AJ) sind sehr unwahrscheinlich. Da haste dich bestimmt verguckt :D
A.J.
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#5

08.02.2011, 20:37

Ja bassai, so wie du geschrieben hast, steht es in dem Schreiben vom Gericht.

Aber jetzt verstehe ich immer noch nicht wie ich die Frist berechnen muss. Sorry.
gkutes

#6

08.02.2011, 20:55

also dann glaub ich mal, dass das so dasteht. Dann musst du wohl drei Wochen ab 20.1. berechnen. Frist läfut dann also am Donnerstag ab
A.J.
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#7

09.02.2011, 20:18

Also meint Chef meint 5 Wochen, dass wäre am 24. Februar. Komisch oder ?
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Rumpelstilzchen
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#8

09.02.2011, 22:30

Schreib uns doch mal den GENAUEN Wortlaut
rosa

#10

10.02.2011, 20:56

Ich vermute mal, dass Du das gerade nicht vor Dir hattest - schau da noch mal nach, im Regelfall berechnet es sich so, dass Du erst die 2 Wochen zur Verteidigungsanzeige hast und dann nochmal 3 Wochen draufzurechnen sind. Aber da musst Du noch mal nachschauen.
a bassai, so wie du geschrieben hast, steht es in dem Schreiben vom Gericht.

Aber jetzt verstehe ich immer noch nicht wie ich die Frist berechnen muss. Sorry.
Mit Eingang der Verfügung hast du 2 Wochen Zeit die Verteidigung anzuzeigen. NACH den 2 Wochen fängt eine neu Frist an zu laufen, die zur Klageerw., die neue Frist die erst 2 Wochen nach Erhalt der Verfügung beginnt zu laufen, beträgt dann 3 Wochen, mithin also 5 Wochen

also erst 2 Wochen für die Vert. und danach 3 Wochen bis zur Klageerw.
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