PKH-Beschluss. Welche Fristen?

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Nala
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#1

08.02.2011, 13:05

Hallo Ihr Lieben,

ich habe einen Beschluss erhalten, wo dem Gegner PKH für den Vergleich gewährt wurde. Gibt es hier auch die Beschwerde binnen der 2-Wo-Frist gegen diesen Beschluss?
Vielen Dank
Gruß Nala
Micsi11
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#2

08.02.2011, 13:06

Ich wüsste nicht, dass du da Beschwerde einlegen kannst. Wenn das ist das 1 Monat, aber wie gesagt, warum willst du dagegen Beschwerde einlegen?
Nala
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#3

08.02.2011, 13:09

Ich kenne mich mit PKH überhaupt nicht aus und weiß auch nicht, ob der Mandant dagegen etwas machen will. Wollte es nur zur Sicherheit notieren. Danke Dir.
Micsi11
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#4

08.02.2011, 13:11

Gericht prüft ja, ob Erfolgsaussichten für Gegenseite da sind und finanziellen Verhältnisse PKH zulassen. Und wenn dem so ist, kannst eigentlich nichts dagegen machen.
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Adora Belle
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#5

08.02.2011, 13:22

Nicht nur eigentlich. Es gibt für den Gegner keine Rechtsmittel gegen die PKH-Gewährung.
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#6

08.02.2011, 15:05

Genau und das ergibt sich, wie die Frist aus § 127 ZPO.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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