Grabmal darf gepfändet werden

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Schnecke
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#1

31.01.2006, 12:36

Stand heute im Kölner Stadtanzeiger

Auch ein Grabmal kann gepfändet werden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Nach der ZPO dürfen Gegenstände nur dann nicht gepfändet werden, wenn sie - wie der Sarg - zur unmittelbaren Verwendung für die Bestattung bestimmt seien. Dies gelte aber nicht für ein Grabmal oder einen Grabstein. Der 7. Zivilsenat des BGH widersprach damit einer bislang in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung. Ob sich ein Pfändungsverbot generell aus Pietätsgründen ergeben könne, ließen die Bundesrichter offen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar einen Steinmetz beauftragt, ein Grabmal für die verstorbene Mutter bzw. Schwiegermutter zu fertigen und aufzustellen. Den Preis von 1105 Euro bezahlten sie nicht. Nach mehreren erfolglosen Vollstreckungsversuchen beauftragte der Steinmetz den GV, das Grabmal zu pfänden, der dies ablehnte (Az: VII ZB 48/05).

Solche Fällen wurden bei uns in der Ausbildungszeit zur Übung (wie würden Sie entscheiden) sowohl zur ReNo als auch zur geprüften Rechtsfachwirt genommen.

LG
Nadine :banane
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
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