Hallo ihr liebchens ^^
also ich hab heute das schöne Zertifikat der WIPO über die Registrierung unsrer Marke bekommen...
Hier steht Anmeldetag, Ablauftag, die Basismarkenanmeldung und das Datum der Veröffentlichung...
Komisch ist nur, dass dort keine Widerspruchsfrist angegeben ist, aber es muss ja eine geben! Ich bin mir nicht sicher, i-wie 12 oder 18 Monate? xD Oder liege ich da vollkommen falsch? Ich muss dem Mandanten ja i-was schreiben können ^^
Im Netz kann ich einfach nichts finden, auf der WIPO-Seite habe ich bisher auch noch nichts gefunden.
Wäre dankbar über hilfreiche Tips
Liebe Grüße
US Markenanmeldung - Welche Widerspruchsfrist?
- finou
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lol man soll doch nicht seiner eigenen markenanmeldung widersprechen....
es geht darum, bis wann widersprochen werden könnte... xD
es geht darum, bis wann widersprochen werden könnte... xD
Hin und wieder sollte das Recht sich darüber im Klaren sein, dass es nur eine Silbe des Wortes Gerechtigkeit darstellt.
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du bringst da was durcheinander
12/18 monate = frist des nationalen patentamts für schutzverweigerungen (in den USA sind's 18 monate)
danach je nach land, frist für dritte zur einlegung eines widerspruchs (in den USA 30 tage ab US-veröffentlichung, aber verlängerbar)
du kriegst mit einer wahrscheinlichkeit von 95% eh einen bescheid vom US-patentamt weil die nämlich bei ausländern so gut wie immer was zu mäkeln haben, einfach weil's ausländer sind. außerdem ist es schon denkbar, dass es überhaupt kein widerspruchsverfahren gibt (russland zB und in österreich gabs auch lange keins)
dass ihr in den USA ein "affidavit of use" einreichen müsst, wisst ihr hoffentlich?
12/18 monate = frist des nationalen patentamts für schutzverweigerungen (in den USA sind's 18 monate)
danach je nach land, frist für dritte zur einlegung eines widerspruchs (in den USA 30 tage ab US-veröffentlichung, aber verlängerbar)
du kriegst mit einer wahrscheinlichkeit von 95% eh einen bescheid vom US-patentamt weil die nämlich bei ausländern so gut wie immer was zu mäkeln haben, einfach weil's ausländer sind. außerdem ist es schon denkbar, dass es überhaupt kein widerspruchsverfahren gibt (russland zB und in österreich gabs auch lange keins)
dass ihr in den USA ein "affidavit of use" einreichen müsst, wisst ihr hoffentlich?
Bei der WiPO kannst du aus dem Grund nichts finden, weil du ja dann im Grunde eine nationale Marke hast, auch wenn du das als IR-Marke über die WIPO angemeldet hast. Danach hat die WIPO damit nichtsmehr zu tun, der Widerspruch muss in den einzelnen Ländern eingereicht werden.
Also musst du beim USPTO direkt gucken.
30 Tage ab Veröffentlichung hab ich jetzt auch Kopf.
Lg, Maya
Also musst du beim USPTO direkt gucken.
30 Tage ab Veröffentlichung hab ich jetzt auch Kopf.
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auf der WIPO seite gibts aber ne übersicht für alle länder
außerdem vermischt sie ja die WIPO-frist für schutzverweigerungen mit der nationalen WID-frist, im grunde kann ja noch 21 monate lang was kommen + evtl. verlängerungen der nationalen WID-frist. außerdem hat sie auch nicht geschrieben, ob noch andere länder außer den USA benannt wurden, die müsste man ja einzeln aufschlüsseln - aber so brennend wichtig ist das thema wohl auch nicht mehr ...
außerdem vermischt sie ja die WIPO-frist für schutzverweigerungen mit der nationalen WID-frist, im grunde kann ja noch 21 monate lang was kommen + evtl. verlängerungen der nationalen WID-frist. außerdem hat sie auch nicht geschrieben, ob noch andere länder außer den USA benannt wurden, die müsste man ja einzeln aufschlüsseln - aber so brennend wichtig ist das thema wohl auch nicht mehr ...
- finou
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So, ich weiß meine Antwort kommt nun sehr, sehr spät... Aber ich hatte kA was für Probleme mit meinem Account.
Natürlich hat sich die Sache mittlerweile längst geklärt. Aber trotzdem wollte ich mich für eure Antworten bedanken
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Hin und wieder sollte das Recht sich darüber im Klaren sein, dass es nur eine Silbe des Wortes Gerechtigkeit darstellt.