Hallo zusammen,
habe mich schon ein bisschen umgeschaut im Forum (finde ich echt klasse ) aber leider keine Antwort auf meine Frage gefunden, also:
Kann ich Empfangsbekenntnisse per Telefax zurückschicken? Ja, ich kenn § 174 ZPO, meine Kollegin ist aber dennoch der Ansicht dass, wenn auf dem EB welches z.B. vom Gericht kommt, darauf steht "...Original unterschrieben und per Post zurück..." das es dann nicht ausreicht, das EB nur per Fax zu schicken. Ich denke aber schon.... s. 174 ZPO! Ich habe das auch 2 Jahren immer so gemacht und habe nie eine Beanstandung bekommen, aber nach meiner Babypause wurde im Büro einiges umgestellt, nun auch die Handhabung der EBs.
Nur habe ich leider keine Rechtsprechung gefunden, hat jemand von euch eine Idee wo ich schauen könnte?
Auch und ist § 174 auch auf andere Gerichtsbarkeiten anwendbar? Denn immerhin ist es ja ZPO und z.B. im Verwaltungsverfahren ja nicht relevant, was denkt ihr denn? Da wir viel Verwaltungsrecht machen wäre das sehr interessant.
Also schönen Abend noch!
EB´s per Telefax zurück?
Hallo, wir schicken unsere EB´s immer per Fax an auswärtige Gerichte. Es hat noch nie Beanstandungen gegeben. Nur an unser heimisches Gericht geben wir die EB´s im Original beim Gerichtsgang. Eine Rechtssprechung habe ich leider nicht.
Viele Grüße und noch einen schönen Abend!
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- skugga
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Völlig ohne § und Rechtsprechung kann ich Dir auf jeden Fall sagen, dass inzwischen auf den allermeisten EBs ausdrücklich der Hinweis enthalten ist, dass man sie gerne auch per Fax zurückreichen kann.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- nici01
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, wir machen das auch so.Katze hat geschrieben:Hallo, wir schicken unsere EB´s immer per Fax an auswärtige Gerichte. Es hat noch nie Beanstandungen gegeben. Nur an unser heimisches Gericht geben wir die EB´s im Original beim Gerichtsgang. Eine Rechtssprechung habe ich leider nicht.
Gruß Nici
wo drauf steht, dass fax ok ist (siehe #3), schick ich per Fax. Wo das nicht drauf steht (sehr selten-wenige Gerichte),k die bekommen das EB per Post von mir
- ellimorelli
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Also EB´s per Telefax zurücksenden ist doch mittlerweile normal. Wir machen es immer so!
Alles können, aber leider nicht zaubern
- Zonnie
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Wir schicken auch ausschließlich per Fax zurück außer ich fertige einen Schriftsatz ans Gericht gerade in der Sache, dann schick ich das EB mit dem Schriftsatz gemeinsam per Post
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
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Wir machen das auch immer per Telefax, steht beim hier örtlichen Gericht z. B. auch extra immer drauf, dass die das nur so zurückhaben wollen.
Zonnie hat geschrieben:Wir schicken auch ausschließlich per Fax zurück außer ich fertige einen Schriftsatz ans Gericht gerade in der Sache, dann schick ich das EB mit dem Schriftsatz gemeinsam per Post
So wird das bei uns auch gehandhabt. Bisher keine Beanstandungen.