Kündigungsfristen

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fauna82
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#1

08.01.2011, 15:45

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich arbeite seit August 2010 in einer Kanzlei Teilzeit, Probezeit geht bis 02. Februar 2011. Als Kündigungsfrist für die Probezeit sind zwei Wochen vereinbart, nach der Probezeit dann ganz normal gesetzlich.
Mitte Dezember 2010 habe ich einen weiteren Teilzeitjob in einer anderen Kanzlei angenommen. Dort habe ich vielleicht bald die Möglichkeit, Vollzeit übernommen zu werden.
Meine Frage hierzu ist jetzt: wenn ich in der ersten Kanzlei (mit Probezeit bis 02.02.2011) z. B. am 31.01.2011 kündige, gilt dafür dann noch die 2-Wochen-Frist, also dass dann der 14.02.2011 mein letzter Arbeitstag ist, oder bedeuten die zwei Wochen, dass ich bis spätestens zum 18.01.2011 meine Kündigung eingereicht haben muss?

Ich hoffe, das war jetzt irgendwie verständlich.

Danke schonmal!
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tweetyS
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#2

08.01.2011, 18:40

Hallo, Du! ;-)

Hundertprozentig sicher kann ich Dir leider nicht helfen. Aber wenn es heißt, während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, dann würde ich sagen, dass Du auch am 31.01.11 (ist ja während der Probezeit) noch kündigen kannst. Wie gesagt, sicher bin ich mir nicht. Ich würde aber an Deiner Stelle auch mal bei Deinem möglichen neuen Arbeitgeber nachfragen, was er meint, wann Du beim ersten kündigen solltest. Es kommt ja auch ein bisschen darauf an, wann Du beim neuen Arbeitgeber mit Vollzeit anfangen kannst.

Ich hoffe, andere können Dir besser weiterhelfen.
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fauna82
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#3

08.01.2011, 19:18

Danke dir erstmal für deine Antwort! :)

Ich wollte das vor meinem nächsten Gespräch wissen, weil ich gleich direkt angeben wollte, ab wann ich Vollzeit zur Verfügung stehe. Ich denke eigentlich auch, dass ich auch ab 31.01.11 immer noch zwei Wochen Frist habe, da es eben immer noch in der Probezeit ist, aber ich bin mir unsicher damit.
Naja vielleicht frag ich da doch lieber nochmal direkt im Gespräch nach. Sind schließlich Anwälte, die sollten das am besten wissen. :mrgreen:
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