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Einspruch VU - Anlagen

Verfasst: 22.12.2010, 09:32
von Heike19
Guten morgen zusammen,

ist zwar ne komische Frage, aber bin mir grad nicht sicher.

Haben gegen VU Einspruch eingelegt und als Begründung hat mein Chef die gleiche verfasst wie in der Klage und somit auch die gleichen Anlagen benannt. Diese liegen ja nunmehr dem Gericht schon vor.

Muss ich die Anlagen trotzdem noch mal beifügen?

Re: Einspruch VU - Anlagen

Verfasst: 22.12.2010, 09:41
von Liesel
Du kannst dich doch auf die Anlagen beziehen, die du der Klageschrift schon beigefügt hast. Wir nummerieren die immer - also Anlage K ... -. Dann kann man, wenn man die gleichen Unterlagen nochmals als Beweis angibt, schreiben: als Anlage K ... bereits vorgelegt.

Ansonsten einfach schreiben:

Beweis: Schreiben vom ..
- mit der Klageschrift vom ... bereits vorgelegt -

Re: Einspruch VU - Anlagen

Verfasst: 22.12.2010, 09:52
von Heike19
Mein Chef hat gestern selber die Begründung von der Klage rübergezogen und die Anlagen so übernommen. Also ist schon weg zu Gericht und ich kann nichts mehr ändern.

Eigentlich ist das doch doppelt gemoppelt, wenn ich die nochmals beifüge, oder?

Re: Einspruch VU - Anlagen

Verfasst: 22.12.2010, 09:54
von Liesel
Ich finde es unnötig, wenn die gleichen Anlagen zig Mal beigefügt werden.

Re: Einspruch VU - Anlagen

Verfasst: 22.12.2010, 09:58
von Frau Cindy
Ich finde es auch unnötig, bereits eingereichte Anlagen nochmals beizufügen. Bei uns ist es so, dass wir noch nicht mal schreiben, dass die bereits vorliegen, sondern einfach die Anlage benennen. Also find ich es nicht schlimm, dass der SS schon raus ist.

Re: Einspruch VU - Anlagen

Verfasst: 22.12.2010, 09:58
von Heike19
Also lasse ich die weg :wink: