Fristberechnung

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Kathy
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#1

30.01.2006, 08:54

Hallo,
ich steh grad voll am Schlauch :oops:
Also, ich habe eine Frist von einem Monat, Brief heute eingegangen. Läuft die dann am 28.02.2006 aus oder erst am 02.02.2006? Oder doch wann ganz anders?
Im Moment :arrow: :bahnhof
Bitte nehm mir einer das Brett vom Kopf (für die Frage muss man sich ja schon fast schämen)

MfG Kathy
Andreas

#2

30.01.2006, 09:12

:moin

Gem. § 188 Abs. 3 ZPO endet diese Frist am 28.02.2006.
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Kathy
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#3

30.01.2006, 09:46

:thx :oops: :thx :oops: :thx
Ich schäm mich. (und so was wird Rechtsfachwirt)

MfG Kathy
Andreas

#4

30.01.2006, 09:58

Bitteschön :D

Hehe, normal sagt man ja:

"Wer nix wird, wird Wirt" :wink:

Wir könnten ja für uns selbst den Spruch umschreiben :
Wer nix wird, wird Rechtsfachwirt
:lolaway
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Kathy
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#5

30.01.2006, 14:59

:lolaway das ist gut. :lolaway
Und um das zu bekräftigen:

Die Frist zur Begründung beträgt zwei Monate :arrow: also Fristende 31.03.2006 :?: :oops:

Ich glaub das Problem, dass ich heute dabei habe ist, dass ich sonst nie darüber nachdenke und die Frist einfach eintrage. Aber heute habe ich so überlegt und überlegt und :bahnhof kam dabei heraus.

MfG Kathy
Andreas

#6

30.01.2006, 15:18

Da heute der 30. ist, könnte es höchstens der 30.03.06 sein :wink:

Und da es sich vermutlich um eine Berufungsbegründungsfrist nach § 520 ZPO handelt, ist es auch der 30.03.2006 :D
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Kathy
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#7

30.01.2006, 15:21

OK, ich gebs heute auf mit dem Fristenberechnen :? .

MfG Kathy
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