Hallo,
ich steh grad voll am Schlauch
Also, ich habe eine Frist von einem Monat, Brief heute eingegangen. Läuft die dann am 28.02.2006 aus oder erst am 02.02.2006? Oder doch wann ganz anders?
Im Moment
Bitte nehm mir einer das Brett vom Kopf (für die Frage muss man sich ja schon fast schämen)
MfG Kathy
Fristberechnung
Bitteschön
Hehe, normal sagt man ja:
"Wer nix wird, wird Wirt"
Wir könnten ja für uns selbst den Spruch umschreiben :
Hehe, normal sagt man ja:
"Wer nix wird, wird Wirt"
Wir könnten ja für uns selbst den Spruch umschreiben :
Wer nix wird, wird Rechtsfachwirt
- Kathy
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 828
- Registriert: 02.01.2006, 11:29
- Beruf: Verwaltungsangestellte
- Wohnort: Hirschau
- Kontaktdaten:
das ist gut.
Und um das zu bekräftigen:
Die Frist zur Begründung beträgt zwei Monate also Fristende 31.03.2006
Ich glaub das Problem, dass ich heute dabei habe ist, dass ich sonst nie darüber nachdenke und die Frist einfach eintrage. Aber heute habe ich so überlegt und überlegt und kam dabei heraus.
MfG Kathy
Und um das zu bekräftigen:
Die Frist zur Begründung beträgt zwei Monate also Fristende 31.03.2006
Ich glaub das Problem, dass ich heute dabei habe ist, dass ich sonst nie darüber nachdenke und die Frist einfach eintrage. Aber heute habe ich so überlegt und überlegt und kam dabei heraus.
MfG Kathy
Da heute der 30. ist, könnte es höchstens der 30.03.06 sein
Und da es sich vermutlich um eine Berufungsbegründungsfrist nach § 520 ZPO handelt, ist es auch der 30.03.2006
Und da es sich vermutlich um eine Berufungsbegründungsfrist nach § 520 ZPO handelt, ist es auch der 30.03.2006