Rechtskraft eines Scheidungsbeschlusses

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lucy1510
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#1

16.12.2010, 14:58

Hallöchen an Alle aus dem verschneiten Aachen,

wir haben einen Scheidungsbeschluss mit einer im Verbund ausgeurteilten Ehegattenunterhaltsentscheidung.

Gegen den gesamten Beschluss ist Beschwerde eingelegt worden (im Hinblick auf den Unterhalt). Sodann wurde vor dem OLG Köln ein Vergleich bezüglich des Unterhaltes geschlossen.

Ab wann ist denn jetzt der Scheidungsausspruch rechtskräftig? Hat jemand eine Ahnung?

Für Hilfe wäre ich dankbar.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

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Zaubermaus007
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#2

17.12.2010, 12:25

Ich meine, dass der Beschluss bgzl Scheidung ganz "normal" 1 Monat nach ZU rechtskräftig wird. Es sei denn, die Beschränkung des Rechtsmittels war später. Dann das Datum des Eingangs der Beschränkung. Bin mir allerdings nicht ganz sicher. Die Rechtskraft der Scheidung bestätigt in diesem Fall immer die 2. Instanz.
avenere
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#3

20.12.2010, 10:09

Hier kann die Geschäftsstelle des Gerichts weiterhelfen. Wenn ich sowas hab, ruf ich da an und frag nach. Die wissen das am besten.

LG
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