Urteilsberichtigung - Zinszeitraum falsch angegeben
Verfasst: 06.12.2010, 11:32
Hallo!
Haben am 03.12.2010 Urteil zu unseren Gunsten bekommen. Der Klage wurde vollumfänglich stattgegeben.
Im Tenor wurde in einem Antrag der Zinszeitraum ab dem 01.08.2006, statt wie beantragt, ab dem 01.11.2006, angegeben. Ich würde jetzt wegen offensichtlicher Unrichtigkeit, da unserer Klage ja ansonsten stattgegeben wurde, Urteilsberichtigung, unter Beifügung aller Ausfertigungen nebst Protokoll, gem. § 319 ZPO binnen zwei Wochen beantragen.
Berufung wurde nur für die Gegenseite zugelassen.
Stimmt Ihr mir da zu oder gibt es Einwände?
Vielen Dank
liebe Grüße
Kerstin
Haben am 03.12.2010 Urteil zu unseren Gunsten bekommen. Der Klage wurde vollumfänglich stattgegeben.
Im Tenor wurde in einem Antrag der Zinszeitraum ab dem 01.08.2006, statt wie beantragt, ab dem 01.11.2006, angegeben. Ich würde jetzt wegen offensichtlicher Unrichtigkeit, da unserer Klage ja ansonsten stattgegeben wurde, Urteilsberichtigung, unter Beifügung aller Ausfertigungen nebst Protokoll, gem. § 319 ZPO binnen zwei Wochen beantragen.
Berufung wurde nur für die Gegenseite zugelassen.
Stimmt Ihr mir da zu oder gibt es Einwände?
Vielen Dank
liebe Grüße
Kerstin