Hallo!
Haben am 03.12.2010 Urteil zu unseren Gunsten bekommen. Der Klage wurde vollumfänglich stattgegeben.
Im Tenor wurde in einem Antrag der Zinszeitraum ab dem 01.08.2006, statt wie beantragt, ab dem 01.11.2006, angegeben. Ich würde jetzt wegen offensichtlicher Unrichtigkeit, da unserer Klage ja ansonsten stattgegeben wurde, Urteilsberichtigung, unter Beifügung aller Ausfertigungen nebst Protokoll, gem. § 319 ZPO binnen zwei Wochen beantragen.
Berufung wurde nur für die Gegenseite zugelassen.
Stimmt Ihr mir da zu oder gibt es Einwände?
Vielen Dank
liebe Grüße
Kerstin
Urteilsberichtigung - Zinszeitraum falsch angegeben
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Theoretisch sehe ich das auch so. Aber wenns der Gegenseite und dem Gericht nicht auffällt, würde ich hier keine Berichtigung beantragen. Schließlich ist der Fehler ja zu Euren Gunsten und was im Urteil steht gilt ...
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Vielen Dank!
Ja, sehe ich auch so. Aber Chef will das so.Re1108 hat geschrieben: Schließlich ist der Fehler ja zu Euren Gunsten und was im Urteil steht gilt ...
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[quote="Re1108"]Ah ja, ein "Korrekter"... quote]
Ja, in jeder Hinsicht. Find ich auch sehr in Ordnung so.
Vielen Dank nochmal für die Stütze!
Ja, in jeder Hinsicht. Find ich auch sehr in Ordnung so.
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