Hallo zusammen,
bin grad dabei eine Klage ans Sozialgericht zu fertigen. Wir vertreten zwei Mandanten (verheiratet). Gegen beide Mandanten wurde separat ein Widerspruchsbescheid durch die ARGE erlassen. Nun bin ich am überlegen, ob ich zwei Klagen fertigen muss, oder ob ich beide Widerspruchsbescheide in einer Klage aufnehmen kann.
Kann mir jemand dabei helfen?
Klage Sozialgericht
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Liebe Grüße Strohblume
- Trynnchylld
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Geht es um Hartz IV? Dann müssten die beiden doch in einer Bedarfsgemeinschaft sein. Kannst mal was dazu schreiben um was es genau geht?
Lieber Gruß, Trynn
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Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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Geht es da rein zufällig um Aufhebungs- und Rückerstattungsbescheide, die müssen nämlich gesondert jedem zugestellt werden, wenn zwei Bescheide erlassen worden sind, ist auch für jeden Bescheid gesondert Klage einzureichen
- Söphchen
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Zwei Widerspruchsbescheide = zwei Klagen!
Das Sozialgericht wird dann höchstwahrscheinlich zusammen verhandeln...aber es gibt zwei verschiedene Aktenzeichen!
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Ja es geht um Aufhebungs- und Erstattungsbescheid.
Vielen Dank, dann werde ich zwei Klagen fertigen.
Vielen Dank, dann werde ich zwei Klagen fertigen.
Liebe Grüße Strohblume