sofortige Beschwerde gg. KFB verworfen - Rechtmittel???

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Skadi3
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#1

09.11.2010, 11:31

Hallo zusammen,

ich hoffe ich schreibe in der richtigen Rubrik... Habe zu meiner Frage mit der Suchfunktion keine Antwort finden können.. also:

Der Mandant ist an uns herangetreten... Bisher hat er den Rechtsstreit und auch das Kostenfestsetzungsverfahren allein geführt.

Er hat sofortige Beschwerde gegen den KFB des Amtsgerichts eingelegt. Diese wurde vom Landgericht als unzulässig verworfen. In der Begründung des Landgerichts steht auch, dass über die Anschlussbeschwerde nicht zu entscheiden war, da diese nach § 567 Abs. 3 Satz 2 ZPO wirkungslos ist.

Jetzt ist die Frage, können wir noch was gegen diesen ablehnenden Beschluss machen?? Oder ist alles aus und vorbei??

Danke im Voraus für Eure Antworten...

MfG
Micsi11
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#2

09.11.2010, 13:46

Hallo,

meines Erachtens war das jetzt. Das AG hat der Beschwerde nicht abgeholfen und die Akten zur Entscheidung dem LG vorgelegt. Die Beschwerde wurde seitens des LG verworfen. Also würde ich sagen, die Sache ist aus und vorbei.
cjdenver
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#3

09.11.2010, 21:10

gehörsrüge findet nach §321a ZPO statt, falls andere grundrechte verletzt wurden dann die gegenvorstellung. ob die hilft ist ne andere sache, jedenfalls eröffnet sie die verfassungsbeschwerde.
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Skadi3
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#4

10.11.2010, 08:57

Danke für die Antworten.. :thx

Bei der Gehörsrüge bin ich mittlerweile auch gelandet.. Ich werde diese Variante mal meinem Chef und dem Mandanten vorschlagen.

Ob es was bringt, bleibt wirklich abzuwarten..

Danke nochmal..
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#5

10.11.2010, 09:01

Die Formulierung "verworfen" spricht dafür, dass das Rechtsmittel unzulässig war, sonst hieße es "zurückgewiesen". So habe ich es zumindest mal gelernt.
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cjdenver
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#6

11.11.2010, 00:03

da hast du recht online...
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#7

11.11.2010, 12:00

ja, hoffenbar ging der Mandant davon aus, dass der Wert der Beschwer erreicht ist. Das Gericht ist anderer Meinung, daher wohl auch "als unzulässig verworfen".

Mein Chef hat sich jetzt zusammen mit einem bekannten Rechtspfleger und dem Mandanten für die Gehörsrüge entschieden.. Ich bin sehr gespannt, was da raus kommt...

Danke nochmals für die Antworten..
cjdenver
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#8

12.11.2010, 20:33

also wenn der beschwerdewert nicht erreicht war dann wird aus der sofortigen beschwerde ja die erinnerung nach § 11 RPflG sodass dann dennoch drüber zu entscheiden gewesen wäre. aber nicht durchs LG sondern durch den richter beim AG. das kann also kein grund fürs verwerfen sein.

na jedenfalls findet die gehörsrüge statt (vielleicht aus genau dem grund? :) ) aber erhoff dir nicht zu oft, hab bei uns noch nicht ein einziges mal eine gehörsrüge gesehen der stattgegeben wurde, die bahnt meist nur den weg zur verfassungsbeschwerde... meines erachtens völlig sinnloses konstrukt, die gehörsrüge, ist wohl nur dazu da dass das gericht nochmal 50 euro abgreifen kann... :mrgreen:
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