Postausgangsbuch

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Bambi

#11

27.02.2007, 11:29

@_nancy_
Weiß ich leider auch nicht. Interessiert mich aber auch..

@Schneeflocke
Also wenn Du es so machst, würde ich sagen, dass damit auch das gewährleistet ist, was durch das Postausgangsbuch gewährleistet werden soll. Auf den Standpunkt kannst Du Dich m.E. ruhig stellen. Kann mir nicht denken, was Dein Chef dann vermissen sollte...
Bianca
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#12

27.02.2007, 11:55

Wir führen hier auch ein postausgangsbuch und ich habe schon öfter was darin gesucht, weil auch bei uns einige behaupten, dass sie unsere briefe nicht bekommen haben.

Allerdings kenne ich es auch so, dass, wenn man einen wiedereinsetzungsantrag macht, man damit beweisen kann, dass ein bestimmtes schriftstück raus ist, von dem das gericht behauptet, dass es zu spät eingegangen ist.

Bei RA-micro kenne ich den postausgang über einen scanner. Auf den briefen ist ein strichcode drauf, der postausgang geht dann ganz schnell.

Liebe Grüße
Bianca
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Tastenluder
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#13

27.02.2007, 12:22

Ich habe weder in meiner Ausbildungskanzlei, noch meiner jetzigen jemals ein Postausgangsbuch geführt noch wurde jemals darüber diskutiert.
Ich halte dies in der heutigen Zeit ("die papierlose Akte") etc. für etwas altmodisch. Wenngleich es mit Sicherheit im Einzelfall helfen kann etwas nachzuvollziehen. :hm
Lucie
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#14

27.02.2007, 12:25

Wofür braucht man denn ein Postausgangsbuch? Ich meine, in der Ausbildung habe ich davon auch gehört, aber ich war nie in einem Büro, in dem eines geführt wurde.

Wenn jemand sagt, dass ein SS ihn nicht erreicht hat, dann kann ich zwar das Postausgangsbuch kopieren, aber das ist doch noch lange kein Nachweis, dass der Brief auch tatsächlich dort angekommen sein muss.

Der kann auch bei der Post abhanden kommen, der Postbote steckt den Brief in einen anderen Briefkasten, derjenige wirft das Teil in den Müll...

Also, ich verstehe den Sinn eines solchen Buches nicht so recht. :roll:
PROBLEM ist nur ein unschönes Wort für HERAUSFORDERUNG
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katuscha
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#15

27.02.2007, 12:56

Also, wir führen ein Postausgangsbuch.

Wenn wir SS fertig machen und ausdrucken, können wir diese als versandt markieren und abends drucken wir dann immer eine Liste aus mit den Briefen, die im Postausgang sind und dann machen wir nur noch einen Vermerk, das er auch rausgegangen ist.

Wir brauchten es schon mehrmals, dass jemand behauptet hat, dass er etwas nicht bekommen hat. Da haben wir dann nachgeschaut, ob ein Haken dran ist und dann galt unser Wort, dass wir den Brief auch verschickt haben.
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ReNoMaus
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#16

27.02.2007, 13:14

Wir führen auch ein Postausgangsbuch (ein kleines Heft, in das reingeschrieben wird, wann welcher Brief raus ist)

Das Buch haben wir schon ein paarmal gebraucht. Mein Chef kommt manchmal auf so großartige Ideen, wissen zu wollen, ob und wann der Brief an Herrn XY raus ist.

Wir haben auch RA Micro, aber dass es da auch ein Postausgangsbuch gibt, wusste ich nicht. Wir haben zwar die E-Akte, aber ist das auch gleichzeitig das Postausgangsbuch?
Gast

#17

27.02.2007, 13:44

Also um ehrlich zu sein verstehe ich den Sinn von diesem Postausgangsbuch nicht. Man könnte doch auch sonst irgendwas da rein schreiben. Dient sowas wirklich als Beweis?

Wenn wir einen wichtigen Brief wegschicken, dann schicken wir solche Sachen immer per Einschreiben. Wenn wichtige Unterlagen mitgeschickt werden dann sogar mit Rückschein. Dann hat man ja einen Beleg dafür, dass man es auf der Post abgegeben hat und sogar wer es angenommen hat.
Melli247
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#18

27.02.2007, 14:13

Hallo zusammen!

Also bei uns wird das Postausgangsbuch (einfacher Schnellhefter) nur bei Fristsachen geführt. Wir haben vier Spalten. 1. Datum des Fristablaufs, 2. Angelegenheit mit AZ, 3. Empfänger, 4. Erledigungsdatum, -art und wer es gemacht hat.

Uns hat das schon einige Male beim Wiedereinsetzungsantrag geholfen. Mussten dann Kopien vom "Buch", Kopie vom Terminkalender, Kopie vom Fristenzettel und EV von dem jeweiligen Mitarbeiter (meistens ich) beifügen. Ist bisher auch immer stattgegeben worden.

LG Melli
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Grübchen
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#19

27.02.2007, 14:24

@Schneeflocke
Wir haben auch AdvoWare, die Funktion gibt es dort. Guckst Du unter Auslagenerfassung. Wir machen das per Scanner, mein Chef steht da voll drauf, kannte es vorher gar nicht. Bisher hab ich es auch niicht gebraucht. Bei Pos die fristmäßig raus muss, nehme ich das FAx oder Einwurfeinschraiben oder was auch immer zum NAchweis. Aber es mag auch gut sein in bestimmten Situationen will mihc dem nicht verschließen. Wie gesagt, wir machen das über Auslagenerfassung und dann Scanner . Wir haben im Adressfeld einen BArcode der wird vom Scanner abgelesen und erfasst sofort in welcher Akte, an wenn und was für ein Schreiben raus ging alles automatisch ist genial. Welches Porto dafür bezahlt wurde ist meinen Chef schnurzt das interessiert ist überhaupt nicht. Falls du mehr dazu wissen willst melde Dich Schneeflocke. Das Ding ist schnell zu bedienen - wie bei ALDI
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#20

27.02.2007, 14:26

Dachte eigentlich immer, es sei sogar Pflicht ein Postausgangsbuch zu führen?
Ich habs zumindest in meiner Lehre gelernt bekommen, habs dann auch in meiner alten Kanzlei so gemacht und als ich damals meine neue Stelle anfing musste ich feststellen, dass es hier sowas nicht gab. Lag aber wohl daran, dass bis dahin die Tussi von Cheffe das Büro geführt hat und von dem Job null Ahnung hat...
Wir haben es tatsächlich auch schon des öfteren gebraucht, wegen Nachweis hinsichtlich Postausgängen.
Wir fertigen eine Tabelle im Word (Spalten: Sache, Aktenzeichen, Empfänger, Ort) und die füllen wir täglich per Hand aus. Früher haben wir noch eingetragen, welche Portokosten angefallen sind und haben das dann in die Akten übertragen. Jetzt machen wir nur noch einen Vermerk, was vorab bzw. nur per Fax rausging, Porto brauchen wir nicht mehr eintragen.
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
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